Zugangsvoraussetzungen
Das Masterstudienprogramm steht grundsätzlich jeder erfolgreichen Absolventin, jedem erfolgreichen Absolventen einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder eines akkreditierten Studienganges nach Abschluss eines Erststudiums offen. Mit dem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss muss ein überdurchschnittliches Ergebnis erreicht worden sein. Dabei gelten folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Erster berufsqualifizierender Studienabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis, d. h. Note 1,8 oder besser.
- Auf die Abschlussnote kann ein Bonus von max. 0,3 gewährt werden, wenn im ersten berufsqualifizierenden Studium die erfolgreiche Teilnahme an betriebswirtschaftlichen Fächern im Umfang von mindestens 30 Credit Points nachgewiesen wird.
Auf die Abschlussnote kann ein Bonus von max. 0,6 gewährt werden, wenn im ersten berufsqualifizierenden Studium die erfolgreiche Teilnahme an betriebswirtschaftlichen Fächern im Umfang von mindestens 60 Credit Points nachgewiesen wird.
Über die Anrechenbarkeit der ECTS wird nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen entschieden. Aufgrund dieser Regelung kann auch ein Abschluss mit einer Note von 2,1 bzw. 2,4 zu einem Studienplatz im Master führen.
- Motivationsschreiben
Aufnahmekapazität und Bewerbungsfristen
Generell wird zwischen einem zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Verfahren unterschieden. Zulassungsfrei bedeutet, dass alle Bewerber, die die oben genannten Bewerbungsbedingungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden, selbst dann, wenn die Zielzahl von ca. 35-45 Studierenden im Master of Arts überschritten wird.
Bei dem Masterstudiengang der BWL am RheinAhrCampus handelt es sich um ein zulassungsfreies Studium. In der Regel ist eine Bewerbung bis zum Tag der Einführungsveranstaltung möglich. Zur Sicherheit prüfen Sie aber bitte die Fristen des jeweiligen Semesters auf der Seite des Studierendenservices.