Zulassungsvoraussetzungen
Das duale Prinzip des Studiengangs bedingt eine Begrenzung der Studierenden. Je Semester können maximal 25 Studierende aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt im Sommer- und Wintersemester.
Ein Vorpraktikum vor Studienbeginn ist nicht notwendig; dieses wird durch die obligatorischen Praxisphasen während des Studiums substituiert (§ 65 Abs. 2, Satz 2 HochSchG).
Aufgenommen werden können Studierende, die die Zugangsvoraussetzungen zum Studium mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Rheinland-Pfalz erfüllen. Dies ist das gültige Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder eine Studienberechtigung nach §§ 65, 66 HochSchG.
Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzung erfüllen, müssen aufgrund des dualen Charakters des Studienangebots ihre besondere Eignung nachweisen (§ 66 Abs. 1 HochSchG). Hierbei wird insbesondere die Affinität der Bewerberinnen und Bewerber zum Sport festgestellt, da eine entsprechende Beziehung zum organisierten Sport für den Arbeitsmarktbezug des Studiums notwendig ist. Zur Aufnahme in das Zulassungsverfahren müssen unter diesem Gesichtspunkt folgende Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sein:
- Sportliche Aktivität
- Mitgliedschaft in einem Sportverein
- Ehrenamtliches, sportbezogenes Engagement in Verein, Verband oder Schule über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
Das sportbezogene Engagement darf nicht länger als zwei Jahre vor der Bewerbung beendet worden sein.
Die Zulassungsunterlagen müssen vollständig am 15. Januar für die Zulassung zum Sommersemester bzw. am 15. Juli zur Zulassung zum Wintersemester vorliegen.