Zulassungsvoraussetzungen
Grundsätze
Das Verfahren ist durch den Kooperationsvertrag des Deutschen Sportbundes und der Landessportbünde Rheinland-Pfalz und Nordrhein Westfalen mit der FH Koblenz, RheinAhrCampus Remagen, festgelegt. Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 53 Fachhochschulgesetz (FHG). Die Zahl der Studienplätze pro Jahr ist aufgrund des dualen Charakters auf 25 begrenzt. Da erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen als Studienplätze eingehen, besteht ein Zulassungsverfahren über Numerus Clausus (NC).
Bewerbungsschluss
Die Aufnahme für diesen Studiengang erfolgt nur für das Wintersemester. Letzter Tag des Eingangs aller Unterlagen ist der 15. Juli (24:00 Uhr) jeden Jahres. Bis zu diesem Tag müssen alle Unterlagen bei der Hochschule vorliegen. Die Bewerbung ist an den RheinAhrCampus zu richten, nicht an die Sportbünde!
Zulassungsanträge
1. Zulassungsantrag der Fachhochschule Koblenz, mit dem der Nachweis des Vorliegens der für das Studium erforderlichen Qualifikation erbracht wird: Erfolgreicher Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung (Fachhochschulreife oder Hochschulreife).
2. Zulassungsantrag für Praxisphasen im Sport, der von den beteiligten Landessportbünden über die Fachhochschule ausgegeben wird. Die einschlägige praktische Vorbildung wird im Rahmen des Vertrags über Praxisphasen erworben, ein Vorpraktikum ist nicht vorgesehen.
Sportaffinität
Zum Nachweis der aktiven Beziehungen zum organisierten Sport sind entsprechende Nachweise zu erbringen: Bisherige "sportliche Aktivitäten", "Mitgliedschaft in einem Sportverein", "Mitarbeit im Sportverein oder Sportverband" mit einem entsprechenden Empfehlungsschreiben, "Mitarbeit in der Schule, bspw. Organisation von Schulsportveranstaltungen" mit Empfehlungsschreiben eines Lehrers sowie "sportinterne Aus- und Fortbildungen bzw. Schulungen". Diese sind im "Zulassungsantrag für Praxisphasen im Sport" einzutragen und mit Kopien zu belegen. Zudem sollen die Bewerberinnen und Bewerber in einem einseitigen Schreiben ihr Interesse an dem Studiengang begründen. Hierin ist insbesondere auch das Interesse an der späteren Berufstätigkeit und den Arbeitsfeldern darzulegen.
Empfehlungen
Den Bewerbungsunterlagen ist ein Empfehlungsschreiben eines Sportvereins beizufügen, in welchem Engagement, Erfahrungen und Leistungen der Bewerberin/des Bewerbers im Sport dargelegt werden. Das Empfehlungsschreiben kann frei formuliert oder auf dem Antrag abgefasst werden.
Termine
Alle eingegangenen Unterlagen werden zeitnah geprüft. Eine endgültige Prüfung kann jedoch erst nach dem 15. Juli erfolgen. Erfahrungsgemäß erhalten angenommene Bewerber ihre Zulassungsunterlagen bis Anfang August und haben dann mindestens zwei Wochen Zeit zur Einschreibung. Ein mögliches Nachrückverfahren beginnt Mitte August und ermöglicht ebenfalls eine Einschreibung innerhalb von etwa zwei Wochen.
Zulassung/ Einschreibung
Die Studierenden müssen von der Fachhochschule auf der Basis des Fachhochschulgesetzes zugelassen worden sein und einen Vertrag über Praxisphasen mit einem der beteiligten Sportbünde im Rahmen des Kooperationsvertrags abgeschlossen haben, bevor sie sich einschreiben können.
NC/Wartesemester
In den letzten Jahren lag der NC unter einem Notendurchschnitt von 2,0 und die Wartesemester betrugen 8-12 Semester. Da sich diese Daten jedes Jahr ändern, sollte sich ein Interessent davon nicht abschrecken lassen!