Gemäß Beschluss des Fachbereichsrates findet die Anmeldung zu allen Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im laufenden Semester ablegen, vom 01.05.2013-20.05.2013 statt. Dies gilt auch für Fächer mit Pflichtanmeldung. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Achtung, die Techniker beachten bitte zwei Dinge:
- in den neuen technischen Studiengängen (Studienanfänger ab WS 2012/13) ist man in einer Wiederholungsprüfung bereits durchgefallen, wenn die Anmeldung versäumt wurde !
- da das bestandene Praktikum nicht mehr als Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme an der Klausur gilt, erfolgt die Anmeldung der zugehörigen Klausur in der Prüfungsanmeldephase und nicht mehr über die Anmeldung der Praktika zu Beginn des Semesters.
Generell erfolgt die Prüfungsanmeldung über myStudy. Sofern sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, werden diese nur berücksichtigt, wenn Sie sich vor Ablauf der Fristen im Prüfungsamt melden.
Melden Sie sich bitte hierzu mit Ihrem Namen und Paßwort ein und gehen auf Veranstaltungs- bzw. hier Klausurensuche. Klicken Sie den Fachbereich Mathematik und Technik an und dann die anzumeldende Klausur/Prüfung, welche dann am Ende Ihres Stundenplans angehangen wird. Diese wird tatsächlich nur angemeldet, wenn Sie die Prüfung nochmals anklicken und dann in dem sich öffnenden Fenster die Anmeldung per Klick bestätigen. Nur in diesem Fall erhalten sie von dem System eine Bestätigungsmail, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind.
Anleitung zur Anmeldung der Prüfungen
Auf der Basis der Anmeldungen wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, ob für Prüfungen mit Eingangsvoraussetzungen eine Berechtigung zur Anmeldung besteht. Mit Ausnahme der neuen technischen Studiengänge (Beginn ab WS 11/12) werden alle Studierende mit Pflichtprüfung, die sich nicht fristgerecht anmelden, von Amts wegen angemeldet.
Das Ergebnis der Prüfung und der Pflichtanmeldung führt zu einer verbindlichen Anmeldeliste, die auf der Seite der Prüfungsamtes "Aktuelles" veröffentlicht wird.
Achten Sie daher stets auf Aktualisierungen der Seiten des Prüfungsamtes.
Antrag auf mündliche Prüfung:
Antrag auf mündliche Prüfung im letzten Prüfungsversuch (Bachelor/Master)