Study in Europe - ERASMUS im neuen Programm für Lebenslanges Lernen – LLP (2007–2013)
Die europabezogenen strategischen Leitlinien ihrer Internationalisierungsarbeit hat die Fachhochschule Koblenz in ihrer ERASMUS-Grundsatzerklärung dokumentiert. Mit der Verleihung der ERASMUS-Universitätscharta (EUC) durch die Europäische Kommission ist dokumentiert, dass die Fachhochschule Koblenz an den EU-Programmen im Rahmen von ERASMUS teilnehmen und hierfür Zuschüsse beantragen kann.
Das Hochschulprogramm ERASMUS fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschuldozenten. Bisher haben über zwei Millionen Studierende und mehr als 100.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Ab dem Hochschuljahr 2011/12 nehmen folgende 33 Länder am ERASMUS-Programm teil (in alphabetischer Reihenfolge):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch das neue ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium und Auslandspraktikum für Studierende
- Gastdozenturen
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschulpersonal in Partnerhochschulen und Unternehmen der og. Länder
- Trainingsmaßnahmen für Unternehmenspersonal an ausländischen Einrichtungen des Hochschulbereichs
- Intensivprogramme
Der Austausch von Studierenden und Dozenten erfolgt auf Basis einer vorab zwischen den beteiligten Einrichtungen zu schließenden Kooperationsvereinbarung (bei Partnerhochschulen muss eine gültige ERASMUS-Universitätscharta vorliegen).
Um am ERASMUS-Programm teilnehmen zu können, müssen Studierende, Dozenten oder sonstige Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung „Bürger eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein oder als Flüchtling/ staatenlose Person anerkannt sein und ein dauerhaftes Wohnrecht in Deutschland besitzen“.
Seit dem akad. Jahr 2010/11 ist das Programm auch für Personen aus Drittländern offen:
Ausländische Studierende, die ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt, können sowohl für ein Auslandsstudium als auch Auslandspraktikum mit ERASMUS gefördert werden.
Infos zu den rechtliche Grundlagen
Förderfähig sind auch Dozenten und Verwaltungspersonal aus Drittländern.
Die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Auslandsaufenthalt mit Kind oder vorliegende Behinderung) kann bei Bedarf auf Antrag mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.
Auslandsstudium (SMS)
Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer am ERASMUS-Programm teilnehmenden ausländischen Gasthochschule bis einschließlich der Promotion gefördert werden.
Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300 Euro/Monat (je nach Etat der Hochschule)
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes; evtl. Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in den sogenannten seltener gesprochenen Sprachen
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Bewerbungs- und Förderkriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation, sowie nach Verfügbarkeit der Plätze
> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.
Auslandspraktikum (SMP)
ERASMUS fördert Praktika für Studierende bereits im ersten Studienjahr in einer Gasteinrichtung in einem der og. Länder zwischen drei und zwölf Monaten (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden).
Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Monatlicher Zuschuss von maximal 400 Euro/Monat
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, EUROPASS, ECTS)
> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.
Bezüglich der Abwicklung eines Praktikums arbeitet die FH Koblenz mit einem Konsortium zusammen. Ansprechpartner ist die an der Fachhochschule Trier angesiedelte Leonardo Kontaktstelle Hochschule - Wirtschaft.
Intensive Language Courses (EILC) für Studierende (SMS und SMP)
EILC(Sprachkurse für seltener gesprochene und unterrichtete Sprachen - mittlerweile 26 Länder) dauern mindestens zwei und längstens sechs Wochen. Das Stipendium für die Teilnahme am EILC (bis zu 300 EUR) ist als Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gedacht. Für den Fall, dass ein EILC-Kurs parallel zum ERASMUS-Aufenthalt stattfindet, kann in der Regel kein EILC-Stipendium vergeben werden.
Die Kurse werden auf Anfänger- und Fortgeschrittenenniveau als Vorbereitung für das unmittelbar folgende Auslandsstudium/-praktikum abgehalten.
Bei Durchführung eines Praktikums, ist der EILC-Antrag über die Leonardo-Kontaktstelle der FH Trier (s. unter Auslandspraktikum) einzureichen.
Studierende, die im Hauptfach die Sprache des Gastlandes studieren, können in der Regel kein EILC-Stipendium bekommen.
Die endgültige Auswahl der EILC-Studierenden und -Praktikanten fällt in die Zuständigkeit der Sprachkursausrichter.
Allgemeine Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Für die Durchführung einer ERASMUS-Dozentenmobilität wird dringend ein Minimum von 5 Arbeitstagen empfohlen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akad. Leben der Gasthochschule leisten zu können. Deshalb sollten kürzere Aufenthalte die Ausnahme sein.
Vorrang ist solchen Mobilitätsmaßnahmen einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.
Ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (bis zu 6 Wochen):
Die deutsche Gasthochschule ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter zuständig, die an der Hochschule eine Lehrtätigkeit durchführen.
Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen und ausländische Unternehmen (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen ist auch die Förderung von Trainingsaufenthalten (z.B. Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsmaßnahmen) von Dozenten und anderem Hochschulpersonal an Partnerhochschulen möglich.
Förderfähig ist ebenfalls der Auslandsaufenthalt von Hochschulpersonal zu Fortbildungszwecken in Unternehmen.
<Gemäß LLP-Programmbeschluss handelt es sich hierbei um "im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft".>
Darüber hinaus können Trainingsaufenthalte von Unternehmenspersonal an ausländischen Einrichtungen des Hochschulbereichs gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine und höchstens sechs Wochen dauern.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem für Deutschland geltenden Maximalsatz
Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tages- und Wochensätzen berechnet, wobei eine Woche "5 vollen Arbeitstagen" entspricht. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass von Montagmorgen bis Freitagabend Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.
Versicherungsschutz
Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind. Eine gute Möglichkeit bietet die DAAD Gruppenversicherung.