Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Rechtliche Zusammenhänge und Fragestellungen gehören zum Alltag in Unternehmen. Während klassische Bereiche des Unternehmensrechts, wie die Gestaltung der Rechtsform und die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen den Rechtsanwälten oder Rechtsabteilungen überlassen werden, sind „kleinere“ juristische Probleme regelmäßig von der Unternehmensleitung zu bewältigen. Diese Probleme können aber durchaus weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen haben. Die Versäumung einer Verjährungsfrist, eine falsche Zustellung einer Kündigung, das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben sind nur einige Beispiele dafür, wie erheblich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen unternehmerischen Handelns oder Unterlassens sein können.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Forderungen des Unternehmens, sowie in Zeiten steigender Insolvenzen die Sicherung der Kreditierungen und Vorleistungen. Daher ist die Beherrschung eines juristischen Grundwissens für einen Unternehmer unerlässlich. Rechtsprobleme müssen zudem im Unternehmen nicht nur gelöst, sondern zunächst in der Praxis frühzeitig als solche erkannt werden, was eine gewisse Sensibilisierung für juristische Fragestellungen erfordert, die in dem Modul vermittelt werden soll.
Der Unternehmer muss auch in der Lage sein, erkannte Probleme mit Juristen zu kommunizieren. Dies gilt in aller erster Linie für den umfassenden Bereich des Schuld- und Vertragsrechts. Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Kauf- und Werkverträgen sind in Betrieben ebenso an der Tagesordnung wie Probleme mit Auftraggebern, Kunden, Dienstleistern, Kreditgebern, Vermietern, Telekommunikationsunternehmen, Mitbewerbern und Transportunternehmen. Vertragsgestaltungen können entscheidend sein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens; insbesondere große Unternehmen und Konzerne versuchen immer stärker, die Rechtslage im B2B- Bereich durch die Gestaltung von dispositivem Recht zu ihren Gunsten zu verändern.
Auch der Bereich des Arbeitrechts mit seinen vielfältigen Fragstellungen sowohl aus dem individuellen, als auch aus dem kollektiven Arbeitsrecht ist in Unternehmen permanent präsent und für zahlreiche Entscheidungen relevant. Dies gilt sowohl für den Bereich der Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte, als auch für den Bereich der Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverträgen. Von großer Wichtigkeit sind auch die Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Auseinandersetzungen im arbeitsrechtlichen Verfahren.
Im Bereich des Gesellschaftsrecht stehen die verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmens im Vordergrund. Diese werden vor allem unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Haftungsrisiken der Gesellschafter und der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Unternehmensformen dargestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Unternehmensform der GmbH und die Aufgaben und Verpflichtungen der GmbH-Geschäftsführer.
Das Modul wird die Studierenden in die Lage versetzen, die für die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr essentiellen juristischen Grundlagen zu beherrschen. Sie erwerben einen Überblick über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Wirtschaftsprivatrechts.
Das Modul besteht aus den Kurseinheiten
- Schuld- und Sachenrecht,
- Gesellschaftsrecht sowie
- Kollektives und individuelles Arbeitsrecht.