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  Kulturdatenbank Region Trier





Retterath
Hochgericht Retterath
Geschichtsstraße - Station 12
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Beschreibung
Das Hochgericht Retterath in der Grafschaft Virneburg

Ein Rechtsdenkmal im Grünen Weiher
von Erich Mertes-Kolverath

Beschreibung:
Wenn man die Dörfer Retterath - Uersfeld - Gunderath - Sassen - Kolverath mit einer geschlossenen rundlichen Linie verbindet, erhält man einen Kreis, in dessen Mitte der Distrikt "Grüne Weiher" liegt. Im weiteren Sinne ist es der Waldbezirk um die Höhe 553,1 (Holzberg), im Volksmund Galgen genannt. Im engeren Begriff ist der Grüne Weiher das Wasser des kleinen Teichs nordwestlich dieser Höhe. Er trocknet nur selten im Hochsommer für kurze Zeit ganz aus.

Der Grüne Weiher liegt dicht an der Grenze zwischen der ehemaligen Grafschaft Virneburg und dem kurkölnischen Schultheißen-Amt Uersfeld. Eine weite Wegstrecke, vom Hochkelberg bis in die Uersfelder Flur, ist diese Grenze identisch mit der alten Heerstraße, die NW - SÖ von Nohn Richtung Kaisersesch verlief, teilweise auch "Ahl-Stroaß" genannt. Sie findet in der Gemarkung Lirstal (Flur 3) und Eppenberg ihre Fortsetzung.

Ursprung:
Etymologisch stammt der Name "Grüne Weiher" nicht von dem ihn umgebenden Waldesgrün; wir müssen seine Deutung vielmehr im Rechtswahrzeichen suchen. In alter Zeit sprach man von einer "grünen Gerichtsbarkeit", wenn Gemeinden oder Herrschaften das Recht hatten, einen Verbrecher, der auf frischer Tat ertappt wurde, sofort am nächstbesten Baum aufzuhängen oder sonst wie zu richten. Die Tat in flagranti war noch frisch und grün wie junge Blätter im Mai. Daher nannte man einen Baum, an dem ein Missetäter in flagranti aufgehängt wurde, den "Grünen Baum" oder, in unserem Fall, den "Grünen Weiher", in dem der oder die Verurteilte ertränkt wurde.

Der an den Grünen Weiher dicht anschließende Hügel "Galgen", hat seinen Namen gleichfalls von der historischen Gerichtsstätte. Diese können wir über mehrere Jahrhunderte in Urkunden nachweisen. Der Name Galgen besagt jedoch nicht, daß dort nur die Todesstrafe durch Hängen vollstreckt wurde. Andere Lebensstrafen wie Rädern, Verbrennen und Enthaupten, tauchen in Weistümern und Gerichtsurteilen auf. Die Weistümer von 1553 und 1631 sagen auch, auf welche Art und Weise die Gemeinden des Kirchspiels bei verschiedenen Hinrichtungsformen mitwirken mußten.

Chronologisches:
Wann der erste Galgen im Grünen Weiher errichtet wurde, wissen wir nicht. Das Weistum von 1468 setzt einen solchen voraus. 1553 wird die Richtstätte ausdrücklich genannt, desgleichen 1631. Nach 1632 begann für die Grafschaft die schlimmste Zeit des 30jährigen Krieges. Recht und Ordnung konnten nicht mehr aufrechterhalten werden; der Galgen verfiel, über den Hügel wuchsen Sträucher und Gestrüpp. Der planmäßige Wiederaufbau begann erst in den 1660er Jahren. Am 4. August 1664 (neues Datum) ordneten die Grafen in Wertheim an, man solle unverzüglich das Hochgericht Retterath wieder aufrichten. Darauf nahm der Virneburger Amtmann Johann Hilgers 111. sofort am 6. August mit dem Vogt des Kirchspiels Retterath eine Ortsbesichtigung vor. Vor Ort befahl er dem Vogt, dafür zu sorgen, daß der Galgenhügel als Gerichtsplatz innerhalb weniger Tage durch die Untertanen des ganzen Kirchspiels von den "dahie erwachsenen Gesträuchen, Hecken und Büschen geräumt werde". Dies geschah dann auch am 11. August. Daraufhin schlugen die bestellten Zimmerleute Oster Thernus von Retterath und Michel Jax von Mannebach am 14. August das Holz für den Galgen; die Mannebacher Untertanen fuhren es zum Hochgerichtsplatz. Dort wurde der Galgen angefertigt und am Montag, den 18. August 1664 aufgestellt. Die Arbeiten wurden unter Aufsicht des Mannebacher Heimbürgers von Elsen Johanns Michel und dessen Mitnachbarn aus Mannebach, Kolverath und Bereborn ausgeführt, im Beisein des Retterather Vogtes und des Büttels.

Bei der Ortsbesichtigung hatte man festgestellt, daß früher ein Galgen mit 3 Säulen dort gestanden hatte, man fand noch die Pfostenlöcher. Weil der letztabgefallene aber nur zwei Säulen hatte, wurde auch der neue nur auf zwei Säulen in den gleichen Pfostenlöchern errichtet.

Am 23. August 1664 schreibt Amtmann Johann Hilgers III. die Vollzugsmeldung an seine Herren in Wertheim und fragt abschließend, wie es mit der Aufrichtung des "hiesigen" (Nachtsheimer) Hochgerichts zu halten sei, damit den Grafen ihr Besitz und die Strafgerichtsbarkeit erhalten blieben.


> Am 28. September 2001 wurde in derZentraleifel, wenige Kilometer vom Nürburgring entfernt, eine historische Wanderroute "Geschichtsstraße" eröffnet, die in Rheinland-Pfalz bisher einmalig ist.

Es handelt sich um einen etwa 8 Kilometer langen Wanderweg zwischen Kelberg und Uersfeld. Was ist daran so Besonderes?

Das Besondere ist die Darstellung der Geschichte von fast 3000 Jahren auf einer uralten Heer- und Handelsstraße, die schon vor einem halben Jahrtausend in alten Weistümern als "Ahl Stroß" bezeichnet wurde. Sie tangiert die römische "Cäsarstraße", auf der Caesar in den 50er Jahren v. Chr. mit seinen Legionen vom Rhein nach Boulogne zog, um von dort nach Britannien überzusetzen. Im Mittelalter bildete sie die Grenze zwischen den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie der Grafschaft Virneburgund Kurköln.


Lage des Kulturobjekts (Gauss-Krüger-Koordinaten)
R_gk: 2570531
H_gk: 5570297
Koordinaten beziehen sich auf die exakte Lage des Objekts



Karte mit Detailinformationen

Detailkarte

Quelle
Erich Mertes-Kolverath: Ein Rechtsdenkmal im Grünen Weiher. Landeskundliche Vierteljahresblätter. Jahrgang 31, 1985, Heft 4. ISSN 0458-6905

Bild-Quelle
ohne / ohne

Internet
http://www.oberes-elztal.de/flashed/start.htm http://www.oberes-elztal.de/flashed/start.htm

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