DenkmalzonenGebäude innerhalb von Denkmalzonen
unterliegen nur mit den baulichen Teilen, die das äußere Erscheinungsbild des
Bereiches prägen, dem Denkmalschutz. Innere Ausstattungsteile sind hier vom
Denkmalschutz ausgenommen. Bedeutende Denkmalzonen sind die
mittelalterliche Stadtmauer und Stadtbefestigung mit allen Bestandteilen
(Mauern, Vormauern, Türme, Stadtgräben), die Maximilianstraße vom Dom bis zum
Altpörtel, die nördlich und südlich an die Maximilianstraße angrenzenden
Altstadtbereiche, der Domgarten sowie die Siedlungsbauten im Woogbachtal. Informationen zum Denkmalschutz Speyer finden sich im Flächennutzungsplan 2020 (Kapitel D, S. 116-128) oder in der Karte (PDF, 14,0 MB). Den Status von Denkmalzonen haben auch archäologische Grabungsschutzgebiete, die dem Schutz von Flächenbereichen dienen, in denen bedeutende archäologische Funde vermutet werden.
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