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Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerbüros:
Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet

Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, die Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen. Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden.

Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat (Übermittlungssperre nach § 34 Abs. 3 Meldegesetz). Der Widerspruch ist persönlich beim Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg einzulegen.

Das Bürgerbüro, zentrale Anlaufstelle für den Bürger

Welche Ziele wurden mit der Einrichtung des Bürgerbüros verfolgt?

Mit der Einrichtung eines Bürgerbüros bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg ist das kommunale Dienstleistungsangebot wesentlich verbessert worden.

Es können mehrere Besucher gleichzeitig bedient werden.

Das Bürgerbüro dient als erste Anlaufstelle innerhalb der Verwaltung.

Dabei können zahlreiche einfachere Verwaltungsleistungen bequem für den Bürger an einer Stelle erledigt werden.

Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes 1 (Warmsrother Grund 2).

Den Anforderungen des Datenschutzes wird durch die großzügige Raumeinteilung Rechnung getragen. Daneben kann in Einzelfällen auch ein zusätzliches Büro im 1. Obergeschoss genutzt werden.

Der Eingangsbereich mit einer automatischen Glasschiebetür liegt gegenüber der Verbandsgemeindekasse.
Davor ist eine Wartezone mit einer Kinderecke.

Die im Bürgerbüro wahrzunehmenden Aufgaben sind aus dem nachstehenden Katalog ersichtlich.

Im Bereich des Empfangs wurde eine Gebührenkasse eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern den Weg zur Verbandsgemeindekasse zu ersparen.

Ihre Ansprechpartner im Bürgerbüro:

Frau Gälweiler
Tel. 06724/9333-11

Herr Braun
Tel. 06724/9333-20

STANDESAMT:

Frau Janine Klockner
Telefon 06724/9333-19

Anrufer erreichen uns

Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Besucher erreichen uns

Montag bis Freitag vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr
oder auch per eMail!

1. Sachgebiet Einwohnermeldewesen

An-, Ab- und Ummeldungen
Meldebescheinigung
Haushaltsbescheinigung, Übermittlungssperren
Melderegisterauskünfte, auch Archivauskünfte, Hausnummernvergabe
Antragstellung von Führungszeugnissen
Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für Erst-, Nach- und jede weitere Untersuchung
Aushändigung von Fragebögen zu den o.g. Untersuchungen

2. Passwesen

Antragstellung und Ausgabe von Personalausweisen und Reisepässen
Antragstellung und Fertigstellung von Kinderreisepässen sowie vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen
Passrückfragen
Verlustanzeigen von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
Erklärung über Wiederauffinden von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
Veröffentlichung der Abholung von Personalausweisen und Reisepässen im Amtsblatt
Änderung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
Verlängerung von Kinderreisepässen

3. Wehrerfassung

4. Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerkarten werden seit 2011 vom zuständigen Finanzamt Bad Kreuznach ausgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte dahin.

Anträge zur Einkommensteuererklärung und Anlagen können Sie bei uns erhalten

5. Gewerbe

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Antragstellung, Entscheidung und Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c GewO (Maklererlaubnis)
Antragstellung, Entscheidung und Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 a GewO (Bewachungsgewerbe)
Antragstellung, Entscheidung und Erteilung von Reisegewerbekarten
Anzeigen über Wanderlager
Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
Gewerbeuntersagungen
Anmeldung von Straußwirtschaften
Anträge und Ausstellung von Gestattungen nach § 2 GastG (Schankerlaubnisse) und Ausgabe der Merkblätter "Hygienevorschriften"

6. Fundamt

Fundanzeigen
Ausgabe von Fundsachen

7. Fischereiwesen

Ausstellung von Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeinen

8. Statistik

Erstellung und Ausdruck diverser Statistiken (Einwohner)

9. Mitwirkung bei Wahlen

Führung der Wählerverzeichnisse
Ausgabe von Briefwahlunterlagen

10. Straßenverkehrswesen

Kfz-Abmeldungen (Weiterleitung an die Zulassungstelle Bad Kreuznach)
Kfz-Ummeldungen bei Umzug innerhalb des Kreises
Anträge zur Fahrerlaubnis
Anträge auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Anträge auf Fahrgastbeförderung
Anträge auf Verlängerung der Fahrgastbeförderung

11. allgemeine Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde

Beglaubigung von Abschriften, amtliche und öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur waffenrechtlichen Erlaubnis
Anträge auf Verbrennungsgenehmigung und Bestätigung der Anzeige
zusätzliche Aufgaben im Rahmen des Bürgerbüros

12. Auskunftserteilung/Serviceleistung

Sprechtage anderer Behörden
Verkauf von Konzertkarten, Chroniken und sonstigen Broschüren
Ausgabe von gelben Säcken
Verkauf von Rest- und Biomüllsäcken
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Verbandsgemeinde Stromberg
Tel: 06724-9333-0, Email: verwaltung@stromberg.de