Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die ADD ist auch für berufsqualifizerende Abschlüsse zuständig, die an Schulen vermittelt werden. Informationen finden Sie hier.
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
- Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Beglaubigte Fotokopie des Originalzeugnisses oder Befähigungsnachweises
- Übersetzung des Originalzeugnisses oder Befähigungsnachweises in die deutsche Sprache durch eine/einen gerichtlich beeidigte/n Dolmetscher/in oder staatlich geprüfte/n Übersetzer/in (Die Übersetzungen sind von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin bzw. einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellen zu lassen. Neben den Kosten für Übersetzungen können für die Verfahren Gebühren anfallen)
- Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise (z.B. berufliche Weiterbildungen oder ggf. beglaubigte Fotokopie des Arbeitsbuches), sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
- eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde und
- Nachweis, dass Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (z.B. Antrag eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitsgebern).Diese Nachweispflicht entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und für Personen mit Wohnort in der EU/EWR/Schweiz.
In Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können Sie sich auch gerne an die Beratungsstellen im IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz wenden. Dort erhalten Sie kostenlos Informationen über die Wege der beruflichen Anerkennung, eventuell erforderlicher Qualifizierungsmaßnahmen und finanzieller Förderung. Zudem erhalten Sie Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Antrags und bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente.
IQ Beratungsstellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Rheinland-Pfalz gibt es in Andernach, Koblenz, Landau und Germersheim, Ludwigshafen, Mainz und Trier.
Informationen und Kontakte finden Sie unter
- für Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler nach § 10 Bundesvertriebenengesetz,
- für EU-Bürger mit einem reglementierten Beruf nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und
- für beruflich Qualifizierte aus Österreich und Frankreich aufgrund von Staatsverträgen.
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)