Sprach- und Weiterbildungskurse für erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt seit 2002 eine Förderung zur Durchführung von Kursen zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration für Migrantinnen und Migranten. Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer.
Zum 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz des Bundes in Kraft. Danach werden vom Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen für Migrationskurse gewährt, die sich vornehmlich an Neuzuwanderer richten.
Unbeschadet dessen werden, als zentrale Maßnahme ergänzender Förderung im Bereich der Migration, weiterhin Landeszuwendungen des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewährt. Auf folgendes wird hingewiesen:
- Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Bundeskurs (Bestätigung nach dem Zuwanderungsgesetz) dürfen auch an vom Land geförderten Kursen teilnehmen.
- Die Anzahl dieser Personen darf maximal die Hälfte der Kursteilnehmer und nicht mehr als 8 Personen pro Kurs umfassen.
- Für diese Personen haben die Kursträger vor Beginn der Maßnahme eine KO-Finanzierung beim BAMF zu beantragen, die dann als Einnahme für den Landeskurs einzusetzen ist. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, in Regionen mit geringem Ausländeranteil Kurse durchführen zu können bzw. Teilnehmer in einer für sie günstigeren Lerngruppe zu unterrichten.