Festsetzungsstelle - Beamtendienstzeiten
Die Festsetzungsstelle der ADD trifft für alle unmittelbaren Landesbeamt:innen der Besoldungsgruppen A 5 bis A 14 aus den Geschäftsbereichen der
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
- der Dienstleistungszentren ländlicher Raum,
- der Kreisverwaltungen als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung,
- der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (nach § 6 Abs. 1 des Schulgesetzes),
- sowie für alle unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 15 der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (mit Ausnahme der stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen)
die Entscheidungen über
- die Berechnung und Festsetzung der Erfahrungsstufe (Stufenfestsetzung) nach den §§ 29 bis 31 Landesbesoldungsgesetz (LBesG),
- die Berechnung und Festsetzung des Jubiläumstages für das 25-, 40- und 50-jährige Dienstjubiläum (Dienstzeitberechnung) nach der Jubiläumszuwendungsverordnung (JubVO),
- die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen für die Beamtinnen/Beamten und Beschäftigten der oben genannten Behörden (mit Ausnahme der öffentlichen Schulen).
Merkblatt Besoldungsrecht | Bemessung des Grundgehalts nach Erfahrungsstufen | Stufenfestsetzung
Antrag auf Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen
Die Merkblätter zur Stufenfestsetzung und zur Dienstzeitberechnung enthalten lediglich allgemeine Informationen und geben ausschließlich einen Überblick über die jeweiligen Rechtsgebiete. Sie erheben keinen Anspruch auf die Vollständigkeit. Rechtliche Ansprüche lassen sich hieraus nicht herleiten!
Kontakt
Judith Backes
Tel: +49 (651) 9494-262
Heike Becker
Tel: +49 (651) 9494-221
Isabel Hinkemeyer
Tel: +49 (651) 9494-605
Christiane Marx
Tel: +49 (651) 9494-250
Birgit Maßmann
Tel: +49 (651) 9494-237
Verena Schumacher
Tel: +49 (651) 9494-259
Petra Stützer
Tel: +49 (651) 9494-453
Die E-Mail setzt sich zusammen aus Vorname.Name@add.rlp.de