Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ausbau von WLAN-Hotspots in Kommunen von Rheinland-Pfalz.

Die Ausbaukriterien zur Installation von RLP-Hotspots in den landeseigenen Gebäuden von Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Förderverfahren

Der Ausbau von WLAN-Hotspots wird mit 500 Euro je Antrag/Kommune mit dem Ziel gefördert, 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen zu realisieren.

Anträge auf Förderung können jeweils zu den Stichtagen 31.3. und 30.9. über das Online-Antragsformular beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz vorab und zusätzlich postalisch eingereicht werden.

Vom Antrag zum Hotspot

  1. Anträge (onlinesind bis zum jeweiligen Stichtag möglich.
  2. Auf Grundlage der „Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz“ erfolgt die Prüfung der eingereichten Antrage und entsprechend die Bewilligung der pauschalen Festbetragsförderung.
  3. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Antragsteller über den Webshop auf www.wifi4rlp.rlp.de das weitere Verfahren initiieren. 
  4. Hierbei wird in der Regel als ein erster Schritt eine Ortsbegehung erforderlich und sinnvoll sein. Ein Termin wird hierfür zwischen The Cloud und dem Antragsteller abgestimmt.
  5. Die Ortsbegehung dient einer Klärung der erforderlichen technischen Komponenten für den RLP-Hotspot vor dem Hintergrund des angedachten Einsatzes und abzudeckender Bereiche (Basispaket, weitere Accesspoints etc.). Das Ergebnis der Ortsbegehung wird durch The Cloud in einem Protokoll festgehalten und dem Antragsteller übergeben.
  6. Die empfohlenen Komponenten werden entsprechend dem gemeinsamen Protokoll durch The Cloud im Webshop im Kundenkonto des Antragstellers hinterlegt. Dort findet dieser die empfohlenen Komponenten und muss den Bezug bestätigen.
  7. Im weiteren Verfahren kommt der (Einzel-)Vertrag zwischen The Cloud und dem Antragsteller zustande.
  8. In einem nächsten Schritt wird der Installationstermin zwischen The Cloud und dem Antragsteller für die Installation / Aufbau des WLAN-Hotspots vereinbart.
  9. Nach Installation und Inbetriebnahme des RLP-Hotspots wird dieser abgenommen. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
  10. Das Abnahmeprotokoll wird durch The Cloud an das Ministerium des Innern und für Sport, Breitband-Kompetenzzentrum, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz übermittelt.
  11. Der Antragsteller sendet die Originalrechnung(en) an das Ministerium des Innern und für Sport, Breitband-Kompetenzzentrum, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz.
  12. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung des pauschalen Festbetrages gemäß den Angaben des Förderantrages auf Grundlage der „Förderkriterien zum Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen von Rheinland-Pfalz“.

Wer kann den Rahmenvertrag nutzen?

The Cloud Webshop

Hier gelangen Sie zum Shop unseres WLAN-Rahmenvertragspartners The Cloud Networks Germany GmbH. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Verfahren zum Ausbau eines geförderten WLAN-Hotspots eine Förder-ID benötigen. Diese erhalten Sie mit dem Förderbescheid. Bitte beachten Sie ferner, dass eine getätigte Bestellung ohne Förder-ID nachträglich nicht mehr mit einer Landesförderung kombiniert werden kann.

Dokumente

Förderanträge können im Rahmen des 2. Förderaufrufs bis zum 31.03.2018 postalisch beim Ministerium des Innern und für Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz und vorab online eingereicht werden.

Online-Antragsformular (online)
Leistungsnachweis (PDF)
Förderkriterien (PDF)

Leitfaden (PDF), Stand 22.11.2017

Kontakt

Ministerium des Innern und für Sport

Raymond Twiesselmann
Breitband-Kompetenzzentrum | wifi4rlp
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
wifi4rlp(at)mdi.rlp.de 

The Cloud Networks Germany GmbH

Lenka Renko
Projektleitung
089 – 419 422 166
Lenka.Renko.rlp@thecloud.eu
Leuchtenbergring 3
81677 München, Deutschland

WLAN-Hotspots in Rheinland-Pfalz

Anfang 2017 waren in Rheinland-Pfalz bereits 3.898 WLAN-Hotspots aktiv. Der Breitbandatlas des Landes wurde um die Ansicht der bestehenden kommerziellen und freien WLAN-Hotspots jetzt erweitert. Die Datengrundlage hierzu wird halbjährlich durch den TÜV Rheinland aktualisiert. Die WLAN-Hotspots des Landes werden nach Start des Programms nach Ausbaustand in die Ansicht übernommen werden. 

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