Die Verbandsgemeinde Simmern (Hunsrück) gehört zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis und umfasst die Stadt Simmern (Hunsrück) und die Ortsgemeinden Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Laubach, Mengerschied, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Oppertshausen, Pleizenhausen, Ravengiersburg, Rayerschied, Reich, Riegenroth, Sargenroth, Schönborn, Tiefenbach, Wahlbach und Wüschheim.
Die Verbandsgemeinde Neuerburg gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm und umfasst die Stadt Neuerburg und die Ortsgemeinden Affler, Alsdorf, Altscheid, Ammeldingen an der Our, Ammeldingen bei Neuerburg, Bauler, Berkoth, Berscheid, Biesdorf, Bollendorf, Burg, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Eisenach, Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Fischbach-Oberraden, Geichlingen, Gemünd, Gentingen, Gilzem, Heilbach, Herbstmühle, Holsthum, Hommerdingen, Hütten, Hüttingen bei Lahr, Irrel, Kaschenbach, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Kruchten, Lahr, Leimbach, Menningen, Mettendorf, Minden, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Niederraden, Niederweis, Niehl, Nusbaum, Obergeckler, Peffingen, Plascheid, Prümzurlay, Rodershausen, Roth an der Our, Schankweiler, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig bei Neuerburg, Sinspelt, Übereisenbach, Uppershausen, Utscheid, Waldhof-Falkenstein, Wallendorf, Weidingen und Zweifelscheid.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Ortsgemeinden Aach, Franzenheim, Hockweiler, Igel, Kordel, Langsur, Newel, Ralingen, Trierweiler, Welschbillig und Zemmer.
Die Verbandsgemeinde Vordereifel gehört zum Landkreis Mayen-Koblenz und umfasst die Ortsgemeinden Acht, Anschau, Arft, Baar, Bermel, Boos, Ditscheid, Ettringen, Hausten, Herresbach, Hirten, Kehrig, Kirchwald, Kottenheim, Langenfeld, Langscheid, Lind, Luxem, Monreal, Münk, Nachtsheim, Reudelsterz, Sankt Johann, Siebenbach, Virneburg, Weiler und Welschenbach.
Die Verbandsgemeinde Wissen gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Stadt Wissen und die Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Mittelhof, Hövels, Katzwinkel (Sieg) und Selbach (Sieg).
Die Verbandsgemeinde Wöllstein gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.
Die Verbandsgemeinde Wonnegau gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Bechtheim, Bermersheim, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Monzernheim, Osthofen und Westhofen.
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.
Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Rheinland- Pfalz; er ist, neben Landtag und Landesregierung, auch Verfassungsorgan.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Die Vermessungs- und Katasterämter nehmen in ihren Amtsbezirken Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahr. Dies sind insbesondere die Erhebung, Führung, Weiterentwicklung und Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters, die Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die Gebäudeeinmessung und die Mitwirkung bei der Einrichtung, ständigen Gewährleistung und Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs sowie bei der Erhebung und Bereitstellung geotopographischer Informationen. Bei den Vermessungs- und Katasterämtern sind Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse angesiedelt.
Mit der Landesvertretung wahrt Rheinland-Pfalz seine Interessen im Bund und in Europa. Sie gehört zum Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin, den sie - wie die gesamte Landesregierung - im Vorfeld parlamentarischer Beratungen über Pläne von Bundestag, Bundesrat und Europäischen Institutionen informiert. Die Europapolitik ist eigenständige Aufgabe der Landesvertretung.