Soziale Stadt - Investitionen im Quartier
Programmüberblick
Fördermaßnahmen:
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen der Sozialen Stadt nach § 171e BauGB gegebenenfalls in Verbindung mit. §§ 136 ff. BauGB als Einheit (gebietsbezogene Gesamtmaßnahme).
Förderzweck:
Stabilisierung und Aufwertung von Ortsteilen oder anderen Gemeindegebieten mit einem besonderen Entwicklungsbedarf, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
Förderungsgegenstand:
Die Zuwendungen werden der Gemeinde für die städtebauliche Gesamtmaßnahme bereitgestellt, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen. Innerhalb des durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Stadterneuerungsgebietes bzw. des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes werden investive Maßnahmen sowie investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den städtebaulichen Investitionen stehen, gefördert. Dazu gehören Entwicklungskonzepte, Planungskosten, Untersuchungen, Beratungsleistungen, Quartiersmanagement, Ordnungsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen, Baumaßnahmen.
Zuwendungsempfänger/Maßnahmeträger:
Zuwendungsempfänger und Träger der Gesamtmaßnahme ist die Gemeinde.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung der Gesamtmaßnahme ist, dass das besondere Städtebaurecht angewendet wird und die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von der Gemeinde allein getragen noch anderweitig gedeckt werden können. Grundlagen der Förderung sind die Gebietsabgrenzung und ein integriertes Entwicklungskonzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie in einem umfassenderen Zusammenhang zielgerichteter sozialer und ökologischer Infrastrukturpolitik. Das von der Gemeinde aufzustellende, maßnahmebegleitende, auf Fortschreibung angelegte, gebietsbezogene, integrierte Entwicklungskonzept (Planungs- und Umsetzungskonzept sowie Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht) soll zur Lösung der komplexen Probleme zielorientierte integrierte Lösungsansätze aufzeigen und alle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele - auch die anderer Maßnahme- und Finanzierungsträger - erfassen sowie die geschätzten Ausgaben und deren Finanzierung darstellen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung (vgl. Statistik):
Förderungsfähig sind alle Ausgaben der Gemeinde für Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Gesamtmaßnahme nach Maßgabe allgemeiner und besonderer Zuwendungsbestimmungen. Bemessungsgrundlage für die Zuwendung sind die maßnahmebedingten Ausgaben der Gemeinde für Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der maßnahmebedingten Einnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Zuwendung erfolgt in der Regel als Zuschuss.
Informationen und Unterlagen:
- Leitfaden „Kurzbeschreibung“
- Leitfaden Teil 1 „Themenfelder“
- Leitfaden Teil 2 „Förderprogramme“
- Leitfaden Teil 3 „Steckbriefe“
Zielgruppe: | Ober- und Mittelzentren mit sozial schwierigen Quartieren |
Umfang 2016: | 23 Fördermaßnahmen |
Volumen 2016: | 14,3 Millionen Euro |
Beispiele: | Mainz, Trier, Koblenz, Kaiserslautern, Bad Dürkheim |