Höfken zum Verfassungsgerichtsurteil: Atomausstieg ist verfassungskonform - Bürger zahlen jedoch Preis für CDU-Atompolitik

„Der Atomausstieg ist verfassungskonform und dabei bleibt es. Das Urteil setzt insofern einen höchstrichterlichen Schlussstrich unter den Streit um den Atomausstieg in Deutschland. Das ist auch ein wichtiges Signal an AKW-Betreiber in ganz Europa. Allerdings macht das Urteil deutlich, wem die Steuerzahler mögliche Entschädigungen der Atomkonzerne zu verdanken haben: dem Schlingerkurs der CDU-geführten Bundesregierung“, erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken heute zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Sie erinnerte daran, dass die damalige CDU-FDP-Bundesregierung 2010 mit der Laufzeitverlängerung den ‚Ausstieg aus dem Ausstieg‘ vollzog, den die vorhergehende rot-grüne Bundesregierung erfolgreich mit den Energieversorgern ausgehandelt hatte. Nachdem Fukushima die Unbeherrschbarkeit der Atomkraft verdeutlichte, machte die Bundesregierung 2011 die Laufzeitverlängerung mit der 13. Atomgesetznovelle wieder rückgängig.

Die Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall sind nun mit ihrer Klage gegen den Atomausstieg grundsätzlich gescheitert und auch damit, den Atomausstieg als Enteignung geltend machen zu können. Nach dem Urteil ist jedoch das Eigentum der Betreiber teilweise beeinträchtigt. Für bestimmte Reststrommengen, die RWE und Vattenfall nicht mehr im eigenen Atomkraftwerk verstromen dürfen, kann eine Kompensation verlangt werden. Das Urteil weise jedoch auf verschiedene mögliche Kompensationen hin. „Die Bundesregierung muss nun zügig Regelungen treffen, um die Belastung der Bürger und Bürgerinnen gering zu halten und eine Laufzeitverlängerung auszuschließen“ so Höfken und ergänzte: „Der angeblich so billige Atomstrom kommt uns ohnehin noch lange teuer zu stehen. Obwohl die Energiekonzerne über viele Jahrzehnte hinweg riesige Gewinne durch die Atomenergie erzielt haben, müssen die Steuerzahler erhebliche finanzielle Risiken für die langfristigen Folgen der Kernenergie übernehmen.“

Höfken erinnerte daran, dass mit der 13. Atomgesetz-Novelle auch die alten und störanfälligen Reaktoren Biblis A und Biblis B sowie Philippsburg 1 an der Grenze zu Rheinland-Pfalz abgeschaltet wurden. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Aus für die Atomenergie in Deutschland bestätigt hat. Wir setzen uns weiter auch für die Abschaltung der grenznahen Pannenmeiler und gegen eine Renaissance der Atomenergie in der EU ein“, sagte Höfken.