Grundlageninformationen zum KSP
Das KSP (KomOn Service Portal) ist eine webbasierte Fachanwendung zur Führung des Kompensationsverzeichnisses in Rheinland-Pfalz. Es dient der Erfassung von Eingriffs- und Kompensationsflächen sowie von Ökokonten und setzt die Vorgaben der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) vom Juni 2018 um.
Das KSP wurde aus dem KomOn (Kompensationskataster Online) entwickelt und unterstützt die rechtskonforme digitale Datenlieferung der Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung in Rheinland-Pfalz an die Naturschutzbehörden. Das KSP ermöglicht auch die Dateneingabe durch Dritte (Eingriffsverursacher und Planungsbüros etc.).
Eine Registrierung im KSP oder die Einrichtung einer Schnittstelle zum KSP ist für die Zulassungsbehörden, d. h. die verfahrensführende Behörde bzw. die Träger der Bauleitplanung, verpflichtend. Eingriffsverursacher und Planungsbüros etc. müssen sich registrieren, sofern Sie von der Zulassungsbehörde bzw. ihrem Auftraggeber zur Dateneingabe in das KSP verpflichtet bzw. beauftragt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörden sind automatisch registriert.
(Zu Registrierung und Anmeldung im KSP siehe untenstehende Erläuterungen.)
Das KSP ist ein E-Government-System, in dem Zulassungsbehörden, Naturschutzbehörden und ggf. Dritte (Eingriffsverursacher und Planungsbüros etc). als Datenbereitsteller zusammenarbeiten und sich Vorgänge innerhalb des Systems durch sogenannte „Statuswechsel“ digital weiterleiten. Die Nutzung des KSP erfolgt daher durch diese drei Akteursgruppen, die verschiedene Aufgaben im System wahrnehmen. (Zu den Akteursgruppen im KSP und ihren Aufgaben siehe untenstehende Erläuterungen.)
Bei Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP wenden Sie sich bitte an den externen Support der KSP-Servicestelle unter:
ksp-servicestelle(at)processware.de, Tel. 0231 - 586 999 56.
Bei weiteren Fragen zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung wenden Sie sich bitte an die KSP-Servicesstelle der SGD-Nord unter:
ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 - 120 8003.
Zur Startseite des KSP gelangen Sie hier KSP
Zu Übungszwecken können Sie gerne die KSP-Testumgebung nutzen.
Die Zugangsdaten für das KSP und für die KSP-Testumgebung sind separat anzufordern. Benutzername und Kennwort für das KSP gelten nicht für die KSP-Testumgebung. Hilfestellungen zur Nutzung des Systems finden Sie nach der Registrierung und Anmeldung im KSP unter > Organisation > Hilfen > Handbuch.
- Zulassungsbehörden, Träger der Bauleitplanung und institutionelle Datenbereitsteller
Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Zulassungsbehörde, eines Trägers der Bauleitplanung oder eines institutionellen Datenbereitstellers, registrieren Sie sich bitte per E-Mail über die ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de (Aktuell: ksp-servicestelle(at)processware.de). Betreff: „Registrierung KSP“
mit folgenden Angaben:
• Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse
• Behörde/Institution mit Postadresse
• Zugangsrolle(n), z. B.:
- untere Bauplanungsbehörde (Kommune)
- untere Wasserbehörde (Kommune)
- obere Immissionsschutzbehörde (SGD Nord oder Süd)
- Träger der Bauleitplanung (Verbandsgemeinde)
- Landesbetrieb Mobilität (Regionalstelle)
- Zentralstelle der Forstverwaltung.
• Information, wenn statt eines personalisierten Benutzernamens eine Funktionskennung, d. h. ein vorgegebener Benutzername mit Passwort für mehrere NutzerInnen einer Behörde/Institution, vergeben werden soll.
Nach der Freischaltung im System erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
Die Anmeldung im System erfolgt dann unter https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/.
- Eingriffsverursacher und beauftragte Dritte als Datenbereitsteller
Sind Sie ein Eingriffsverursacher (Antragsteller), dem die Zulassungsbehörde bzw. der Träger der Bauleitplanung die Aufgabe der Datenbereitstellung im KSP übertragen hat, oder wurden Sie von Ihrem Auftraggeber mit der Dateneingabe in das KSP beauftragt, registrieren Sie sich bitte direkt im Anmeldeportal der Naturschutzverwaltung unter https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/ > Registrierung.
• Unter „Zugriff auf Modul“ wählen Sie bitte „KSP“,
• unter „Zugriff als Datenbereitsteller“ wählen Sie bitte
- „BE-privat“, sofern Sie voraussichtlich nur einmalig im KSP arbeiten.
In der Regel trifft dies z. B. für private Bauherren im Außenbereich zu.
- „BE-firma“, sofern Sie häufiger im KSP arbeiten und für mehre Eingriffsverursacher tätig sind.
In der Regel trifft dies z. B. für Planungsbüros zu.
• Unter „Zugriff im Bereich“ wählen Sie bitte die Kreis- bzw. Stadtverwaltung aus, in deren Zuständigkeitsbereich der Eingriff geplant ist.
Sie erhalten eine Nachricht per E-Mail sobald Sie im System freigeschaltet sind.
Die Anmeldung im System erfolgt dann ebenfalls unter https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/
- Naturschutzbehörden
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde haben Sie grundsätzlich zwei Rollen im KSP. Sie sind immer Eintragungsstelle für alle Verfahren, an denen sie gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG beteiligt werden, und Zulassungsbehörde für alle Verfahren, die sie als Naturschutzbehörde genehmigen (§ 17 Abs. 3 BNatSchG und § 9 Abs. 2 LNatSchG).
Sofern Sie im Vorläuferprogramm KomOn registriert waren, sind Sie automatisch auch im KSP als Eintragungsstelle und Zulassungsbehörde registriert.
Sollten Sie, z. B. als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter, erstmalig einen Zugang zum KSP benötigen oder weitere Rollen im KSP übernehmen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de (Aktuell: ksp-servicestelle(at)processware.de).
Nach der Freischaltung im System erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Die Anmeldung im System erfolgt dann unter https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/.
1. Zulassungsbehörden (inkl. Träger der Bauleitplanung)
Zulassungsbehörden sind Behörden und öffentliche Stellen, die im Rahmen einer Zulassung (z. B. Genehmigung oder Planfeststellung) die erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 oder 3 BNatSchG zur Durchführung des § 15 BNatSchG (Kompensation) zu treffen haben und die Träger der Bauleitplanung.
Zulassungsbehörden sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Objektarten „Eingriffsverfahren“ und „Kompensationsfläche“ an die Eintragungsstellen durch Nutzung der Eingabemaske im KSP, oder durch Nutzung der im KSP bereitgestellten Schnittstelle, verantwortlich.
2. Eingriffsverursacher und beauftragte Dritte (Datenbereitsteller)
Eingriffsverursacher sind Sie, wenn Sie einen Antrag oder einen Plan einreichen, der eine Eingriffsbeurteilung und ggf. die Umsetzung von naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfordert (Eingriffsregelung nach § 13ff BNatSchG bzw. Regelungen des BauGB).
Beauftragter Dritter sind Sie, wenn Sie mit der Erstellung von Unterlagen zur Beurteilung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft oder auch nur mit der Dateneingabe ins KSP beauftragt wurden, z. B. als Planungsbüro oder selbständige Landschaftsarchitektin / selbständiger Landschaftsarchitekt.
Als Eingriffsverursacher bzw. von einem Eingriffsverursacher beauftragter Dritter nehmen Sie im KSP die Rolle des Datenbereitstellers ein.
Ein institutioneller Datenbereitsteller sind Sie, wenn Sie als staatliche/öffentliche Stelle Eingriffsverursacher sind, z. B. Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Flurbereinigungsverfahren, Forstämter, die für die Waldbesitzer Antragsunterlagen erstellen, LBM-Regionalstellen oder die Bundesnetzagentur, das Eisenbahnbundesamt.
Auch als Träger der Bauleitplanung sind Sie ein institutioneller Datenbereitsteller, der jedoch zeitgleich die Funktion der Zulassungsbehörde hat, und daher als solche geführt wird (s. oben).
Datenbereitsteller sind für die Mitteilung der erforderlichen Angaben zu den Objektarten „Eingriffsverfahren“ und „Kompensationsfläche“ an die Zulassungsbehörden durch Nutzung der Eingabemaske im KSP, oder durch Nutzung der im KSP bereitgestellten Schnittstelle, verantwortlich, sofern ihnen diese Aufgabe von der Zulassungsbehörde übertragen wurde bzw. sie von ihrem Auftraggeber dazu beauftragt wurden.
3. Eintragungsstellen
Eintragungsstelle ist die jeweils im Verfahren beteiligte Naturschutzbehörde.
Sie weisen die Zulassungsbehörden frühzeitig schriftlich auf ihre Pflicht zur Datenbereitstellung hin, wirken auf die vollständige und ordnungsgemäße Mitteilung der Angaben hin und unterstützen alle Verfahrensbeteiligten beratend (§ 4 Abs. 5 LKompVzVO). Sind zum Zeitpunkt Ihrer Beteiligung am Eingriffsverfahren noch keine Daten im KSP bereitgestellt, geben Sie die Objektart "Eingriffsverfahren" unverzüglich, spätestens mit Abgabe Ihrer Stellungnahme, in das KSP als sogenanntes "Roh-EIV" ein (§ 3 Abs. 1 Satz 2 LKompVzVO).
Wenn alle Daten bereitgestellt sind und die Zulassungsbehörde Genehmigungs- sowie ggf. Bestandskraftdatum ergänzt hat, müssen Sie den Vorgang „verzeichnen“. Damit bestätigen Sie die Korrektheit der Daten zur Übernahme in das Kompensationsverzeichnis von Rheinland-Pfalz, das im Kartendienst des Landschaftsinformationssystem (LANIS) unter „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“ als Kompensationsverzeichnis veröffentlicht ist.
Perspektivisch sollen die Kompensationsflächen und -maßnahmen von dort aus an das Liegenschaftskataster weitergeleitet werden, um den gesetzlichen Auftrag des § 10 LNatSchG landeseinheitlich automatisiert nachzukommen.
Bevorratete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tragen Sie unverzüglich nach ihrer Vereinbarung als Objektart „Ökokonto“ in das KSP ein, sofern sie diese Aufgabe nicht dem Maßnahmenträger übertragen haben (§ 4 Abs. 3 LKompVzVO).
Die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) vom Juni 2018 konkretisiert die seit 2005 im Landesnaturschutzgesetz bestehende Rechtspflicht zur digitalen Datenbereitstellung der Zulassungsbehörden an die Naturschutzbehörden (vgl. § 12 Abs. 2 LNatSchG alt, § 17 Abs. 6 BNatSchG und § 10 LNatSchG).
Umgesetzt sind die Vorgaben in der webbasierten Fachanwendung KSP, die von allen Zulassungsbehörden, d. h. verfahrensführenden Behörden bzw. Trägern der Bauleitplanung, zu nutzen ist. Ihnen obliegt die Rechtpflicht zur Datenbereitstellung der Objektarten „Eingriffsverfahren“ und „Kompensationsflächen“ aus der Zulassung bzw. dem Satzungsbeschluss in das KSP.
Sofern die Zulassungsbehörde nicht selbst die Daten im KSP bereitstellt, kann sie den Eingriffsverursacher, d. h. den Antragsteller, dazu verpflichten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 LKompVzVO). Sofern Sie selbst die Daten bereitstellt, kann sie dafür Gebühren erheben. Grundlage sind entweder die Gebührenverordnung des jeweiligen Fachrechtes oder die Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 28. August 2019, Punkt 1.1.2.17.
Zusammengefasst sind die Zulassungsbehörden verantwortlich für
• die digitale Datenbereitstellung im KSP
- entweder in eigener Verantwortung (händisch oder per Schnittstelle)
- oder durch Übertragung der Aufgabe auf den Eingriffsverursacher/Antragsteller
• die digitale Übermittlung der geprüften Daten an die Eintragungsstelle zum Zeitpunkt der Zulassung / mit Inkrafttreten der Satzung durch Eintragen des Genehmigungsdatums bzw. des Datums des Satzungsbeschlusses im KSP
• die „unverzügliche“ Mitteilung von Änderungen, der Aufhebung oder dem unwirksam werden der Festsetzung einer Kompensationsmaßnahme an die Eintragungsstelle.
Sie werden bei diesen Aufgaben von den Naturschutzbehörden beratend unterstützt.
2018 Einführungsveranstaltung für alle Akteursgruppen
Einführungsveranstaltungen LKompVzVO und KSP
Einführungsveranstaltungen - Ergänzung SNU zu MAE und EMA in EGON
2019 Informationsveranstaltung für Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung
Informationsveranstaltung LKompVzV und KSP
Rundschreiben zur Einführung der Landesverordnungen zur Eingriffsregelung und dem KPS
05.07.2018 - Einführung LKompVO und LKompVzVO für Naturschutzbehörden
05.07.2018 - Einführung LKompVO und LKompVzVO für Zulassungsbehörden und Datenbereitsteller
12.07.2018 - Einführung LKompVO und LKompVzVO für Träger der Bauleitplanung
20.11.2018 - Information der Naturschutzbehörden über LBM-Datenlieferung ins KSP
21.01.2019 - Information zum KSP für Eintragungsstellen
09.05.2019 - Information zum KSP für die Zulassungsbehörden
09.05.2019 - Information zum KSP für die Träger der Bauleitplanung