Kleines Kur-Wikipedia

Fragen & Antworten rund um das Thema Kur

 

Was ist eigentlich ein Heilbad bzw. ein Kurort? Was bedeutet der Begriff "Kur"? Welche Kurformen gibt es?
Fragen über Fragen! In unserem kleinen Kur-Wikipedia findest du die passenden Antworten.

Was ist ein Heilbad bzw. ein Kurort?

Heilbäder und Kurorte sind hochprädikatisierte Orte, die besondere natürliche Gegebenheiten zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten aufweisen sowie speziellen Anforderungen entsprechen oder bestimmte natürliche Heilverfahren anbieten. Besondere natürliche Gegebenheiten sind z. B. natürliche Heilmittel des Bodens wie Heilwasser-Vorkommen oder Heilerden.

Heilbäder und Kurorte sind dementsprechend auf die Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten ausgerichtet und verstehen sich daher oftmals auch als Gesundheitsstandorte. Hier findest du spezielle Kur-Einrichtungen, die zur Gesunderhaltung oder Genesung beitragen, indem sie Angebote zur Entspannung, Bewegung und Erholung bieten.

Zu den typischen Kur-Einrichtungen zählen zum Beispiel Kurparks, medizinische Wanderwege, Einrichtungen zur Abgabe und/oder zur Anwendung des natürlichen ortsgebundenen Heilmittels wie Trinkbrunnen oder Wannen- und Bewegungsbäder.

Desweiteren halten Heilbäder und Kurorte einen Badearzt vor, der die Kurgäste während ihres Kur-Aufenthaltes (insbesondere während einer ambulanten Vorsorgekur) betreut und ihnen passende kurorttypische Therapien verordnet.

Entdecke, was das Heilbad Neuenahr zu bieten hat.

Was bedeutet der Begriff "Kur"?

Der Begriff "Kur" leitet sich aus dem lateinischen "cura" ab und bedeutet so viel wie Heilung, Behandlung, Pflege, Fürsorge. Populär wurde der Begriff vor allem im 19. Jahrhundert, als Adel und Bürgertum in Kurorte fuhren, um aus dem Alltag zu entfliehen und sich etwas Gutes zu tun. Die Menschen sollten schon damals während ihrer Aufenthalte in Kurorten seelisch und körperlich gestärkt werden. Genau wie damals schon die Römer machten sie sich heiße Dämpfe, Mineral- und Thermalquellen als natürliche Heilmittel zunutze, um ihre Gesundheit zu stärken. Bereits 1581 erschien das erste Werk zur Bäderheilkunde.

Auch heute noch beschreibt eine "Kur" einen Aufenthalt in einem Kurort bzw. in einem Heilbad zur Stärkung der seelischen und körperlichen Gesundheit.

Im Laufe der Jahre haben sich verschiedene Kurformen herausgebildet.

Welche Kurformen gibt es?

Menschen berichten immer wieder davon, dass sie in Kur waren oder in Kur fahren. Doch meinen sie auch alle das gleiche? Jede Kur hat einen Gesundheitsbezug. Doch während die eine Kur vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung umfasst, behandelt eine andere die Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder deren Linderung.

Hinzu kommt, dass der Begriff "Kur" in der Gesetzgebung nicht mehr verwendet wird und auf anderweitige Bezeichnungen wie "Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten" (ehemals ambulante Badekur) oder "Rehabilitation" und "Anschlussheilbehandlungen" zurückgegriffen wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die "Kur" dennoch weiterhin verbreitet.
 

Nachfolgend erklären wir dir die einzelnen Kurformen im Detail:


Ambulante Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V (ehem. offene Badekur)

Ambulante Vorsorgeleistungen (oder auch ambulante Vorsorgekuren oder Präventionskuren) haben zum Ziel, die körperliche und geistige Gesundheit zu stärken, wenn bereits erste Anzeichen einer Erkrankung zu erkennen sind. Sie sollen den Krankheitsverlauf abmildern und dazu beitragen, wieder richtig fit zu werden. Dabei geht es vor allem auch um die Vermittlung von nützlichen Tipps und Tricks für den Alltag. Diese Kurform bietet sich insbesondere für Menschen im erwerbstätigen Alter an, da sie immer häufiger über Rückenschmerzen, Stress oder Anzeichen von Burn-out klagen. Damit daraus keine chronischen Krankheiten entstehen, sollte hier mit einer Vorsorgekur vorgebeugt werden.

Eine Vorsorgekur dauert in der Regel 3 Wochen und ist eine perfekte Kombination aus Erholung, Entspannung und Bewegung, gepaart mit medizinischer Betreuung durch den Badearzt. Du genießt Hotelkomfort in einer von dir gewählten Unterkunft und nimmst die durch den Badearzt verschriebenen Anwendungen und Leistungen in verschiedenen kurorttypischen Einrichtungen wahr. Die Krankenkassen übernehmen hierbei 100% der Badearzt-Kosten, 90% der Kurmittel und bezuschussen Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 16 Euro pro Tag. (Hinweis: Kosten für Unterkunft und Verpflegung können von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden!)

Arbeitnehmer müssen sich übrigens keinen Urlaub für die ambulante Vorsorgekur nehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit der Kur vom Arzt attestiert wird. Dann kann der Zeitraum der Vorsorgekur als Krankheitsfall gewertet werden. Deinen Arbeitgeber solltest du allerdings frühzeitig über die geplante Vorsorgekur informieren.

Das erwartet dich bei einer ambulanten Vorsorgekur:

- Baden in Thermalwasser
- Krankengymnastik
- Massagen
- Heilpackungen
- Bewegungs- und Entspannungsübungen
- Therapiesitzungen
- uvm.

Das für dich passende Kurprogramm wählst du gemeinsam mit deinem Badearzt aus.

Sprich am besten deinen Hausarzt an und stell mit ihm gemeinsam den Antrag an deine Krankenkasse!

Hier findest du alle Infos für deinen Weg zur ambulanten Vorsorgekur.


Gut zu wissen:
Die ambulanten Vorsorgeleistungen sind seit 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Bei medizinischer Notwendigkeit müssen die Krankenkassen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen.

 


 

Stationäre Vorsorgekur nach § 23 Abs. 4 SGB V

Bei der stationären Vorsorgekur geht es ebenfalls darum, das Verschlimmern von Krankheiten zu verhindern. Anders als bei der ambulanten Vorsorgekur bist du hierbei allerdings in einer Vorsorgeklinik untergebracht. Hier steht dir rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Insbesondere kommen stationäre Vorsorgekuren in Frage, wenn eine eingeschränkte Mobilität oder Orientierung des Patienten vorliegt und dieser nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

 


 

Ambulante Rehabilitationskur nach § 40 Abs. 1 SGB V

Die ambulante Rehabilitationskur hat die Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung zum Ziel. Da es sich um eine ambulante Kur handelt, erfolgen Unterbringung und Verpflegung in einem Hotel oder einer Ferienwohnung, die medizinischen Leistungen in einem ambulanten Rehabilitationszentrum oder einer Rehabiliationsklinik, die ambulante Maßnahmen in der Nähe deiner Unterkunft anbietet. Die Kosten für die medizinischen Leistungen übernimmt der zuständige Kostenträger.  

 


 

Stationäre Rehabilitationskur nach § 40 Abs. 2 SGB V

Bei der stationären Rehabilitationskur, die auf die Wiederherstellung deiner Gesundheit nach einer Erkrankung ausgelegt ist, bist du in einer Rehabilitationsklinik untergebracht. Es steht dir rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Die Kosten übernimmt der zuständige Kostenträger.
 

Finde hier alle Rehabilitationskliniken in Bad Neuenahr.

 


 

Anschlussheilbehandlung (AHB oder Anschlussreha) nach § 40 Abs. 2 SGB V

Anschlussheilbehandlungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Gesundheit im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder an eine ambulante Operation. Dabei bist du in einer Rehabilitationsklinik untergebracht. Die Kosten übernimmt der zuständige Kostenträger.
 

Finde hier alle Rehabilitationskliniken in Bad Neuenahr.

 


 

Mutter-/Vater-Kind-Kur nach § 24 SGB V oder § 41 SGB V

Hierbei fährt ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind zur Kur. Diese gibt es sowohl als stationäre Vorsorgekur, als auch als stationäre Rehabilitationskur. Die Kosten übernimmt der zuständige Kostenträger.