Grundstücke mit Erbbaurecht

Wer bauen will, braucht ein Stück Land - und das kann er oder sie kaufen... Oft werden kirchliche Grundstücke stattdessen in "Erbpacht" angeboten (das ist das umgangssprachlich gebräuchliche Wort - eigentlich heißt es "Erbbaurecht"):

Für einen bestimmten Zeitraum (etwa 99 Jahre) erwirbt man / frau damit alle Rechte eines Eigentums (mehr bei Wikipedia) - nur das Haus gehört nach Ablauf des Erbbaurechts dem Grundstücks-Eigentümer. Dafür kann gerade manche junge Familie damit kostengünstiger und leichter ins eigene Haus kommen.

Zur Zeit im Angebot im Erbbaurecht:

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