Kaufmännische Buchführung für Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier

DopKig: Doppelte Buchführung für Kirchengemeinden

Das Thema „Die Kirche und ihr Geld“ beschäftigt die Menschen zunehmend. Bistum wie Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen stehen in der Verantwortung, transparent Rechenschaft geben zu können über die Verwendung, Verwaltung und Aufsicht der vorhandenen finanziellen Mittel.

Das Bistum Trier hat bereits mit dem Wechsel von der kameralistischen zur kaufmännischen Haushaltsführung und der Veröffentlichung eines Geschäftsberichts für das Jahr 2013 entsprechende Schritte unternommen.

Im Bischöflichen Generalvikariat Trier wurde im August 2013 das Projekt DopKig eingerichtet, das die Einführung der kaufmännischen Buchführung für Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände konzeptionell und technisch vorbereitet hat.

Ab dem Jahr 2015 wird nun auch in allen Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden im Bistum Trier die bisherige kameralistische Buchführung durch die Einführung der kaufmännischen Buchführung abgelöst. Die kaufmännische Buchführung gilt mittlerweile als Standard für die öffentliche Verwaltung. Sie stellt die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in einer übersichtlichen und standardisierten Form dar.

Bei der Neuausrichtung der Buchführung für das Bistum Trier, die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände ist es ein elementares Ziel, einen allgemeinen Standard und damit auch eine allgemein verständliche Form der Buchführung einzuführen. Die kirchenspezifischen Besonderheiten können durchweg in der kaufmännischen Buchführung abgebildet werden, so dass auf Sonderregelungen weitestgehend verzichtet werden kann.

Der Einführung war eine einjährige Pilotphase vorausgegangen. Die Einführung erfolgt in einem Stufenplan von 2015 bis 2018. Begleitet wird die Einführung mit der Aufstellung einer neuen Haushaltsordnung für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die im Januar im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Weiteres: