Informationen anlässlich der Neuwahl im Oktober 2015

Der Kirchensteuerrat des Bistums

Nach der Satzung des Kirchensteuerrates sind je fünf Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums von den Verwaltungsräten (bzw. Kirchengemeinderäten) auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften zu wählen und werden vom Bischof berufen. Wie gewählt wird und was der Kirchensteuerrat leistet, erfahren Sie hier.

Kirchensteuerrat berät und beschließt

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in den grundlegenden Haushalts- und Finanzfragen. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Vorbereitung und die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes für das  Bistums Trier. Außerdem setzt der Rat die „Hebesätze“ für die Kirchensteuer fest, bestimmt also, wieviel Prozent z. B. der Einkommenssteuer als Kirchensteuer zu zahlen sind; er beschließt die Haushaltsrechnung und befindet über die Entlastung der Finanzverwaltung.

Der Kirchensteuerrat wurde zuletzt 2016 gewählt. Seine Amtsdauer endet voraussichtlich 2022.

Dem Kirchensteuerrat gehören mit Stimmrecht an Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg als Vorsitzender, die Finanzdirektorin Kirsten Straus als stellvertretende Vorsitzende, fünf amtierende Pfarrer, je fünf gewählte Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums und zwei Mitglieder des Diözesanpastoralrats. Ohne Stimmrecht gehören dem Kirchensteuerrat als beratende Mitglieder bis zu zwei weitere Mitglieder an, die der Bischof beruft.

So wird der Kirchensteuerrat gewählt

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