Nur noch eine "Kammer" für pastorale wie Verwaltungs- und Finanzfragen in der Pfarrei

Der Kirchengemeinderat

In der Wahlperiode 2011 bis 2015 haben das Bistum Trier und die Pfarreien, die dabei mitmachen konnten, ganz neue Erfahrungen gesammelt. Es war möglich geworden, dass statt der bisher getrennten Gremien Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat nur ein Gremium, der sogenannte Kirchengemeinderat gebildet werden konnte. Dieser Kirchengemeinderat ist dann sowohl für die pastoralen wie für die Verwaltungs- und Finanzfragen zuständig. Damit konnten die Pfarreien im Modell "Kirchengemeinderat" erproben, ob es zu einer besseren Verknüpfung zwischen pastoralen Schwerpunktsetzungen und der Vermögensverwaltung kommen kann.

Mit dem Modell des Kirchengemeinderates reagierte das Bistum außerdem auf Rückmeldungen, dass es in manchen Pfarreien - gerade in kleineren Pfarreien des Bistums – schwierig geworden ist, ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die pfarrlichen Gremien zu gewinnen.

Eine Liste der Pfarreien, die das Modell zunächst von 2011 bis 2015 ausprobiert haben, finden Sie weiter unten.

Wesentliche Punkte der Ordnung für die Kirchengemeinderäte:

  • Der Kirchengemeinderat – der ja Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat in einem ist - wird von den Pfarrgemeindemitgliedern gewählt. (Die Wahl eines Verwaltungsrates durch den Pfarrgemeinderat entfällt dann natürlich.)
  • Die gewählten Mitglieder des Kirchengemeinderates können weitere Mitglieder hinzuwählen.
  • Amtliches Mitglied ist der Pfarrer. Kooperatoren, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarrei haben, sind beratende Mitglieder.

Die wesentlichen Unterschiede des Kirchengemeinderates zum Pfarrgemeinderat:

  • Mitglied im Kirchengemeinderat kann man/frau erst im Alter von 18 Jahren sein – im Pfarrgemeinderat bereits mit 16.
  • Mitglied im Kirchengemeinderat kann nur sein, wer mit erstem Wohnsitz seit drei Monaten in der Kirchengemeinde lebt.
  • Aktives und passives Wahlrecht für den PGR kann auch auf eine andere Pfarrei übertragen werden. Das ist bei der Kirchengemeinderatswahl nicht möglich!
  • Die Zahl der zu wählenden Mitglieder im Kirchengemeinderat richtet sich nach der Katholikenzahl der Pfarrei und ist damit vorgegeben – im Pfarrgemeinderat gibt es diesbezüglich lediglich Unter- und Obergrenzen.
  • In den Kirchengemeinderat kann niemand berufen werden. Aber die gewählten Mitglieder können weitere Mitglieder hinzuwählen.
  • Der Kirchengemeinderat übernimmt Aufgaben des bisherigen Verwaltungsrates und des bisherigen Pfarrgemeinderates. Die Amtszeit der Mitglieder der bisherigen Gremien endet mit der Konstituierung des neuen Kirchengemeinderates.
  • Amtliches Mitglied des Kirchengemeinderates ist der Pfarrer. Die weiteren Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarrei haben, sind beratende Mitglieder.
  • Der Pfarrer oder der vom Bischof mit der Leitung der Kirchengemeinde Beauftragte ist Vorsitzender des Kirchengemeinderates, es sei denn, der Bischof bestimmt eine/n andere/n zur/zum Vorsitzenden.
  • Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchengemeinderates beträgt vier Jahre – im Gegensatz zur achtjährigen Amtszeit der Mitglieder im Verwaltungsrat.

Die Ordnung für den Kirchengemeinderat - hier als pdf.

Pfarreien mit Kirchengemeinderat (2011 - 2015)

OrtPfarrei
AachSt. Hubertus
AlflenSt. Johannes d. Täufer
Andernach (Kell)St. Lubentius
Andernach (Miesenheim)St. Kastor
BaumholderSt. Simon u. Juda
Beltheim (Sevenich)St. Nikolaus
BinsfeldSt. Georg
BraunebergSt. Remigius
Brauneberg (Filzen)St. Josef
BruschiedSt. Franz Xaver
BurbachSt. Margareta
DarscheidKreuzerhöhung
DemerathSt. Peter u. Paul
DeudesfeldSt. Simon u. Juda
DillingenMaria Trost
DudeldorfMaria Königin
DuppachSt. Hubertus
EnschSt. Martin
FarschweilerMaria Heimsuchung
Großrosseln (Dorf im Warndt)St. Marien
Großrosseln (Emmersweiler)St. Barbara
HeimbachHl. Schutzengel
Hoppstädten-Weiersbach (Bleiderdingen)St. Markus
Idar-Oberstein (Kirchenbollenbach)St. Johannes Nepomuk
IgelSt. Dionysius
Igel-LiersbergSt. Laurentius
Kleinblittersdorf (Rilchingen-Hanweiler)St. Walfried
Koblenz St. Franziskus
KordelSt. Amandus
LebachDreifaltigkeit u. St. Marien
Lebach (Landsweiler)St. Donatus
Lebach (Steinbach)St. Aloysius
Lebach (Thalexweiler)St. Alban
Leienkaul (Maria Martental)St. Maria König. d. Märt.
LongkampSt. Andreas
LorscheidSt. Gertrud
Losheim am SeeSt. Peter u. Paul
Losheim am See (Britten)St. Wendalinus
Losheim am See (Niederlosheim)St. Hubertus
Losheim am See (Waldhölzbach)St. Medardus
LützSt. Maximin
LutzerathSt. Stephan
OrtPfarrei
MalbornSt. Briktius
MertlochSt. Gangolf
Mettlach (Orscholz)St. Nikolaus
Mettlach (Weiten)St. Hubertus
MonzelfeldSt. Stephanus
Morbach (Gonzerath)St. Antonius d. Eins.
Morbach (Haag)St. Kunibert
Morbach (Merscheid)St. Georg
Morbach (Rapperath)St. Wendalinus
Nalbach (Bilsdorf)Herz Jesu
Nalbach (Körprich)St. Michael
NaunheimSt. Alban
Neumagen-Dhron (Dhron)Dreifaltigkeit
Neumagen-Dhron (Neumagen)Maria Himmelfahrt
NiederheimbachMaria Himmelfahrt
Nohfelden (Wolfersweiler)St. Laurentius
OberheimbachSt. Margaretha
Perl (Borg)St. Johannes d. Täufer
Perl (Oberleuken)St. Gangolf
Perl (Sinz)St. Dionysius
Peterswald-LöffelscheidSt. Peter u. Paul
PölichSt. Andreas
RalingenSt. Martin
Ralingen (Edingen)St. Lambertus
Remagen (Oedingen)St. Gertrud
Remagen (Unkelbach)St. Remigius
Saarbrücken (Burbach)St. Eligius
SchalkenmehrenSt. Martin
SchüllerSt. Paulus
SchweichSt. Martin
SeinsfeldSt. Dionysius
SienS. Laurentius
ThommSt. Stephanus
TrittenheimSt. Clemens
UersfeldSt. Remaclus
UlmenSt. Matthias
UtscheidSt. Petrus
Völklingen (Fenne)St. Antonius
Wallerfangen (Gisingen)St. Andreas
Wallerfangen (Ihn)St. Hubertus
Wallerfangen (Ittersdorf)St. Martin
Wallerfangen (Leidingen)St. Remigius
WassenachSt. Remigius
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