Materialien - Publikationen - Formulare

Folgende Materialien, Publikationen oder Formulare können Sie direkt hier herunterladen oder bei der Fachstelle für Büchereiarbeit (buechereiarbeit(at)bgv-trier.de) bestellen.

  • Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz Switch

    Seit 2012 gibt es eine neu überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur »Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz«. Die neue Fassung löst die bisherige Verwaltungsvorschrift unter gleichem Namen aus dem Jahr 1994 ab.

    Auf der Grundlage dieser Überarbeitung hat sich seit 2015 auch die Landesmittelförderung für die öffentlichen Büchereien in Rheinland-Pfalz grundlegend verändert.
    Mit den neuen Richtlinien will das Land RLP deutliche Akzente bei der Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlich geleiteter Bibliotheken in kleinen Gemeinden setzen. Dabei geht es vor allem auch um den effektiven Einsatz von Fördermitteln bspw. durch die Unterstützung von Kooperation und Vernetzung der Büchereien untereinander.

    Im Gegensatz zur bisherigen Regelförderung gibt es seit 2015 nur noch eine Projektförderung: die Projektförderung kann für eine einzelne Bücherei oder für ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien in Kooperation bewilligt werden.

    Folgende Mindestkriterien werden bei der Antragstellung vorausgesetzt:

    o    Öffnungszeiten: mindestens sechs Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche
    o    funktionsgerechte EDV-Ausstattung mit einer leistungsfähigen Bibliothekssoftware
    o    öffentlicher Internet-Zugang für die Benutzerinnen und Benutzer der Bibliothek
    o    interner Internet-Zugang und eMail-Konto
    o    Eigenmittel für den jährlichen Medienerwerb: mindestens 5% Erneuerungsquote des vorhandenen Medienbestandes:
    Berechnung der Erneuerungsquote: aktueller Medienbestand multipliziert mit 5% = Zahl der Medien, die jährlich erneuert werden müssten multipliziert mit 12,60 €
    o    die Mindestförderung setzt bei 1.000, - € an und setzt voraus, dass mindestens 1.000,- € als Eigenmittel für das beantragte Projekt von der Bücherei bereitgestellt werden können– dies sollte aber maximal nur die Hälfte des regulären Medienetats eines Jahres sein, damit die regelmäßige Erneuerung des vorhandenen Gesamtbestandes nicht zu sehr beeinträchtigt wird

    Bei einem Gemeinschaftsprojekt mehrerer Büchereien sollte zumindest eine der beteiligten Büchereien diese Kriterien erreichen.

    Für die Antragstellung sind eine kurze Begründung für den entsprechenden Ausbauwunsch sowie eine Kostenaufstellung erforderlich.

    Weitere Informationen über förderfähige Einzel- oder Gemeinschaftsprojekte, über den Erhalt der Formulare oder zur Antragstellung selbst erhalten Sie über unsere Fachstelle. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Überlegungen oder Planungen zu einem entsprechenden Projekt und helfen Ihnen auch bei der Antragstellung.


  • Schmökerpass Switch

    Eine Idee der Stadtbücherei Frankenthal (Pfalz) geben wir hier gerne weiter:
    »Wir haben im Sommer 2008 Schmökerpässe eingeführt. Bei jeder Ausleihe von mindestens einem Buch bekommen die Kinder einen Stempel. Pro Tag ist nur ein Stempel möglich, egal wie viele Bücher sie mitnehmen. Wenn die Kinder 12 Stempel haben, dürfen sie sich aus der Schatzkiste eine Überraschung aussuchen. Wir haben 2009 zahlreiche Geschenke ausgegeben, z. B. Armbänder, Lesezeichen, Jojos, Bleistifte«.
    Ein Muster des Schmökerpasses finden Sie (mit freundlicher Abdruckerlaubnis: Andrea Henn-Gangnus, Stadtbücherei Frankenthal/Pfalz) hier abgebildet.

Weiteres: