Die ökumenische Arbeitsgruppe hat sich in intensiver Weise mit der Diskussion um öffentlich geförderte Beschäftigung auseinandergesetzt. Sie unterstreicht ausdrücklich die Notwendigkeit der Schaffung dauerhaft öffentlich geförderter Beschäftigung für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen. Gleichzeitig verweist sie auf die notwendige Differenzierung innerhalb der Zielgruppe und der für die Menschen notwendigen Beschäftigungsformen.
Diese müssen neben dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auch die Möglichkeit niedrigschwelliger Formen umfassen. Die Arbeitsgruppe schlägt daher in Ergänzung zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen die Einführung von Teilhabe-Jobs vor. Nur ein durchlässiges Konzept öffentlich geförderter Beschäftigung kann den differenzierten Möglichkeiten der Menschen im SGB II gerecht werden.