Wenigstens eine "Anerkennung des Leides" der von sexalisierter Gewalt Betroffenen:

Materielle Leistungen

Am 2. März 2011 hatte die Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz bekanntgegeben, welche materiellen Leistungen die Kirche in Anerkennung des Leids der Opfer von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen gibt und wie das Verfahren dazu ist.

Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Opfern zugefügt wurden. Ausgangspunkt und Maßstab sind deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen; ihre Traumatisierung soll so weit wie möglich behoben und in Bezug auf ihre Folgen gemildert werden.

Eine solche Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.

  • Verfahren im Überblick Switch

    Seit dem 10. März 2011 können sich Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat tätig war.

    Die zuständigen Beauftragten halten entsprechende Antragsformulare vor. Bei Bedarf leisten sie Hilfe bei der Antragstellung. Wer bereits mit dem/der Beauftragten gesprochen hat und Auskunft über die Tat oder Taten gegeben hat, kann die Beauftragte bzw. den Beauftragten autorisieren, stellvertretend die im Formular geforderten (und im weiteren Verfahren erforderlichen) Auskünfte zu geben.

    Die Beauftragten leiten die Unterlagen an eine zentrale Koordinierungsstelle weiter, die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzt ist. Die Koordinierungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für materielle Leistungen erfüllt sind, und gibt eine Empfehlung an die betroffene kirchliche Körperschaft (Bistum oder Ordensgemeinschaft).

    Die materiellen Leistungen werden dann dezentral, das heißt von den betroffenen Bistümern oder Ordensgemeinschaften direkt erbracht.

  • Die materiellen Leistungen Switch

    Übernahme von Kosten für Therapien und Paartherapien ist im kirchlichen Bereich bereits seit längerem und nun nochmals verstärkt gegeben. Bistümer und Orden übernehmen seit geraumer Zeit Therapiekosten. Mit dem Leistungspapier wird eine klar geregelte Kostenübernahme für Therapien, einschließlich Paartherapien, zugesagt, soweit diese von den Krankenkassen nicht getragen werden.

    Darüber hinaus soll eine materielle Anerkennung von bis zu € 5.000 geleistet werden. In besonders schweren Fällen sind andere oder zusätzliche Leistungen möglich.

  • Antragsform Switch

    Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des hierzu vorgesehenen Antragsformulars (siehe Seite der DBK) zu stellen. Bei Bedarf leisten die jeweiligen Beauftragten Hilfe bei der Antragstellung.

    Hinweis zum Antragsformular:
    Wenn Sie als Opfer bzw. Betroffene oder Betroffener den Antrag für "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde" ausfüllen, kann das eventuell psychische / seelische Probleme auslösen. (Fachleute sprechen von „Dekompensationen“.) Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag im Beisein des Missbrauchsbeauftragten, einer vertrauten Person oder eines Therapeuten auszufüllen.

    Die Richtigkeit aller Angaben ist an Eides Statt zu erklären. Der Antrag muss – sofern möglich – Angaben enthalten zu Täter, Tatort, Tatzeit, Tathergang und die betroffene Institution sowie die Mitteilung ob und ggf. in welcher Höhe der Antragsteller bereits eine anderweitige Leistung von Dritten (z. B. dem Täter) bzw. Kostenübernahme erhalten  hat. - Eine Versicherung an Eides Statt ist nicht erforderlich, wenn eine strafrechtliche Gerichtsentscheidung ergangen ist oder der Sachverhalt von der betroffenen Diözese oder Ordensgemeinschaft anerkannt wurde (z. B. aufgrund eines Geständnisses des Täters).

    Soweit ein Antrag auf Übernahme der Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung gestellt wird, sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Antrags-Formular - zum Ausfüllen per Hand
Antragsformular - zum Ausfüllen am Computer

Materielle Leistungen in Anerkennung des Leids: Dokument der DBK als pdf
Merkblatt mit Hinweisen zum Antragsformular: Dokument der DBK als pdf

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