Abfallwirtschaftskonzept
Gemäß § 21 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger (örE) im Sinne des § 20 KrWG (Pflichten der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger) Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte richten sich nach Landesrecht.