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Liebe Leserin, lieber Leser,. vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft (EGR). Genetische Ressourcen bergen Nutzen- und Innovationspotentiale, die für die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an sich verändernde Markt-, Produktions- und Umweltbedingungen von großer Bedeutung sind. Ihre Erhaltung ist eine grundlegende Voraussetzung für zukünftige Nutzungen und züchterische Fortschritte. Zweck der Förderung der Erhaltung bedrohter genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Bewirtschaftungsanforderungen oder geringerer Leistungen, die bei der Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen unter den geltenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen. Hierzu finden Sie die Rechts- und Verfahrensregelungen in den Förderungsrichtlinien. Förderungsfähig ist die Zucht oder Haltung der in der Roten Liste des Fachbeirates für Tiergenetische Ressourcen aufgeführten Tierrasse Glanrind, die im Zuchtbuch der Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V, Hauptabteilung A, eingetragen, an einem Erhaltungszuchtprogramm der Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. teilnehmen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) registriert sind. Gefördert werden können Unternehmen, welche die nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) in der jeweils geltenden Fassung genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten oder sonstige Tierhalter, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die Glanrinder halten und weniger als 250 Personen im letzten Rechnungsabschluss beschäftigen und einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Förderungsvoraussetzungen Der Betrieb ist innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren selbst zu bewirtschaften. Die geförderten Zuchttiere sind in der vg. festgelegten zeitlichen Bindung zu halten. Dem Fleischrinder-Herdbuch Bonn e. V. sind, gemäß den Vorgaben der Bewilligungsbehörde, alle vorhandenen genetisch relevanten Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Umfang und Höhe der Förderung Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Es können für die Dauer von fünf Jahren jährlich bis zu 200,00 € je GVE für förderfähige Zuchttiere gewährt werden. Zusätzlich können bis zu 240,00 € je GVE für die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gewährt werden. Wenn Sie förderungs- und verwaltungsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe „Tierzucht und Qualitätsprüfung“ des DLR Westpfalz (Bewilligungsbehörde) wenden. Einzelheiten des Antragsverfahrens (Antragsformular, weitere Unterlagen) finden Sie hier: Verfahrensunterlagen Die Antragsunterlagen sind bis 01. September eines Jahres zu senden an: Agrarwirtschaft-6@dlr.rlp.de oder an: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz - Abteilung Landwirtschaft - Neumühle 8 67728 Münchweiler Ihr Förderteam Ansprechpartner im DLR Westpfalz: Gerd.Hill@dlr.rlp.deTel.: 06302 - 9216-48 Julia.Koennel@dlr,rlp.deTel. 06302 - 9216-42
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