Promovieren mit HAW-Abschluss

Der Abschluss eines Masterstudiums an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) berechtigt zur Aufnahme eines Promotionsstudiums an einer deutschen Universität bzw. Hochschule mit Promotionsrecht. Näheres – wie Notendurchschnitt, fachliche Passung sowie weitere notwendige Qualifikationen und Kenntnisse – regeln die Promotionsordnungen der Hochschulen mit Promotionsrecht.  

Obwohl der Master-Abschluss einer HAW und der einer Universität in Hinblick auf die Promotion formal gleichgestellt sind, sehen einige Promotionsordnungen noch vor, dass Absolventinnen und Absolventen einer HAW ihre besondere Eignung durch weitere Leistungen nachweisen oder vermutete Defizite durch Zusatzleistungen aufholen müssen. Hierüber entscheidet meist die zuständige Promotionskommission in einer Einzelfallprüfung auf Grundlage der gültigen Promotionsordnung.

Wenn Sie mit einer Universität kooperieren möchten, empfiehlt es sich, möglichst früh die Promotionsordnung des betreffenden Fachbereichs bzw. der Fakultät einzusehen. Das Graduiertenzentrum unterstützt Sie gerne bei Verständnisfragen. Promotionsberechtigte Hochschulen und ihre Promotionsordnungen finden Sie unter Hochschulkompass.

 

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