Grundsätzliches
- Damit Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden können, ist die aktuelle Einschreibung an einer deutschen Hochschule / Universität Voraussetzung.
- Bei Arbeitsverträgen, unabhängig von Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften muss der Arbeitsvertrag VOR Vertragsbeginn von Ihnen unterschrieben werden, damit ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
- Die Verträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Um Regressansprüche zu vermeiden, dürfen Sie als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft nicht ohne rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag arbeiten.
- Beachten Sie daher eine rechtzeitige Einreichung des entsprechenden Antrages mit aktueller Studienbescheinigung mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der jeweiligen dem Standort zuständigen Personalstelle.
- Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen.
- Das Antragsformular sollte gut lesbar, vollständig ausgefüllt und von allen, die eine Unterschrift zu leisten haben, unterschrieben sein.
- Die Einstellung erfolgt grundsätzlich zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte. Falls zu bestimmten Anlässen Tagesverträge benötigt werden, führen Sie bzw. die antragstellende Abteilung Rücksprache mit der für Ihren Standort zuständigen Personalstelle:
- für Koblenz und Höhr-Grenzhausen
- für Remagen
- oder an eine der sachbearbeitenden Personen im rechten Feld
- Ein Vertrag bzw. mehrere gleichzeitig laufende Verträge dürfen insgesamt 19 Wochenstunden nicht überschreiten.
- Fehlende Unterlagen Ihrerseits können zu einer Verzögerung im Ablauf und in der Gehaltsauszahlung führen.
Änderungen sind Ihrerseits immer rechtzeitig mitzuteilen.
- dem Landesamt für Finanzen: Bankverbindung
- der zuständigen Personalstelle:
- Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung)
- Änderung der Adresse
- ein bestandener Abschluss nebst Urkunde in Kopie