Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Allgemeines

Grundsätzliches

  • Damit Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden können, ist die aktuelle Einschreibung an einer deutschen Hochschule / Universität Voraussetzung.
  • Bei Arbeitsverträgen, unabhängig von Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften muss der Arbeitsvertrag VOR Vertragsbeginn von Ihnen unterschrieben werden, damit ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
  • Die Verträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Um Regressansprüche zu vermeiden, dürfen Sie als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft nicht ohne rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag arbeiten.
  • Beachten Sie daher eine rechtzeitige Einreichung des entsprechenden Antrages mit aktueller Studienbescheinigung mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit bei der jeweiligen dem Standort zuständigen Personalstelle.
  • Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen.
  • Das Antragsformular sollte gut lesbar, vollständig ausgefüllt und von allen, die eine Unterschrift zu leisten haben, unterschrieben sein.
  • Die Einstellung erfolgt grundsätzlich zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte. Falls zu bestimmten Anlässen Tagesverträge benötigt werden, führen Sie bzw. die antragstellende Abteilung Rücksprache mit der für Ihren Standort zuständigen Personalstelle:
     
  • für Koblenz und Höhr-Grenzhausen
  • für Remagen
  • oder an eine der sachbearbeitenden Personen im rechten Feld
     
  • Ein Vertrag bzw. mehrere gleichzeitig laufende Verträge dürfen insgesamt 19 Wochenstunden nicht überschreiten.
     
  • Fehlende Unterlagen Ihrerseits können zu einer Verzögerung im Ablauf und in der Gehaltsauszahlung führen. 

 

Änderungen sind Ihrerseits immer rechtzeitig mitzuteilen.

  • dem Landesamt für Finanzen: Bankverbindung
     
  • der zuständigen Personalstelle:
  1. Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung)
  2. Änderung der Adresse
  3. ein bestandener Abschluss nebst Urkunde in Kopie