Persönlichkeitsrechte im InternetVorsicht beim Posten von Bildern und Videos
TikTok, Instagram, Facebook - all diese Plattformen leben von den Inhalten ihrer Nutzer*innen. Viele Texte, Fotos, Videos oder Musikdateien werden dort hochgeladen. Die Anbieter stellen lediglich die technische Plattform zur Verfügung. Die Nutzer*innen werden dadurch – häufig ohne sich darüber bewusst zu sein – auch rechtlich für ihr Handeln verantwortlich. Vor allem kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.
Die Risiken sind aus zwei Gründen besonders groß. Zum einen sind die Rechtsfragen im Bereich des Persönlichkeitsrechts häufig komplex und können von juristischen Laien kaum beantwortet werden. Zum anderen sind Rechtsverletzungen im Netz oft problemlos aufzuspüren und können daher leicht verfolgt werden. Das gilt für offene, häufig aber auch für geschlossene Bereiche von Sozialen Netzwerken. Folgende Hinweise sollen helfen, sich im juristischen Dickicht zurechtzufinden.
Schutz persönlicher Interessen: Was sind allgemeine Persönlichkeitsrechte?
Nach dem Grundgesetz haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit die Rechte anderer nicht verletzt werden. Dieses „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ hat viele Facetten. Es enthält auch das Recht am eigenen Bild, nach dem alle Menschen selbst entscheiden können, ob und unter welchen Bedingungen jemand Abbildungen der eigenen Person verbreiten oder veröffentlichen darf. Außerdem ist in Paragraf 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes festgelegt: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
Der Grundgedanke hinter diesen Persönlichkeitsrechten lautet: Niemand darf ungefragt in die Öffentlichkeit gezogen werden. Natürlich gibt es Ausnahmen, vor allem, wenn es darum geht, dass andere Grundrechte sonst nicht gewährleistet wären. So wären Presseberichte über Straftaten nur schwer möglich, wenn die potenziellen Täter*innen zunächst ihre Zustimmung geben müssten. In solchen Fällen müssen Betroffene daher ausnahmsweise nicht gefragt werden.
Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren!
All diese Rechte gelten natürlich auch im Internet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Inhalte auf einer „normalen“ Website oder in einem Sozialen Netzwerk zu finden sind. Entscheidend ist, dass andere die Möglichkeit haben, diese Inhalte zu sehen. Die geschützte Privatsphäre von anderen zu verletzen, geht ganz schnell. Die Partyfotos oder das letzte Video mit feiernden und betrunkenen Freunden sind rasch bei TikTok veröffentlicht. Erlaubt ist das aber nicht.
Das Recht am eigenen Bild besagt, dass die abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen, bevor Fotos von ihnen online gestellt werden dürfen. Nur in wenigen Ausnahmen kann es ohne Zustimmung erlaubt sein. Beispielsweise, wenn es sich um bestimmte Bilder von Politiker*innen oder Prominenten handelt. Oder wenn das Bild eine größere Menschenmenge wie auf einer Demonstration oder bei sonstigen zeitgeschichtlichen Ereignissen zeigt. In allen anderen Fällen müssen die abgelichteten Personen grundsätzlich ihr Einverständnis geben.
In bestimmten Konstellationen kann auch bereits das Fotografieren strafbar sein: Das gilt unter anderem, wenn eine unbefugte Aufnahme „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“ und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Ebenso kann es strafbar sein, unbefugt erstellte Aufnahmen weiterzugeben, wenn sie „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich (…) schaden“ können (Paragraf 201a Strafgesetzbuch).
Was tun als Opfer?
Wer Bilder oder Videos von sich im Internet findet, hat einen rechtlichen Anspruch auf das Löschen der Aufnahmen. Dafür müssen nicht sofort Anwält*innen eingeschaltet werden. Oftmals stellen vor allem Kinder und Jugendliche leichtfertig viele Bilder ins Netz. Dann reicht es meistens aus, eine kurze Nachricht zu schreiben und um das Löschen der Aufnahmen zu bitten. Dabei ist es wichtig, eine Frist zu setzen (zum Beispiel drei Tage oder eine Woche), innerhalb derer die Aufnahmen entfernt sein sollte.
Eine andere Möglichkeit ist, mit dem Dienstanbieter direkt Kontakt aufzunehmen. Denn auch die Anbieter sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, nachdem sie auf einen Verstoß hingewiesen wurden. Meist gibt es daher ein spezielles Beschwerdeformular im Hilfebereich oder einen Melde-Button direkt neben den Posts.
Informationen zum Sharenting
Oft teilen Eltern die vielen schönen Momente mit ihren Kindern online. Hier ist Vorsicht geboten! Kinder haben das Recht am eigenen Bild und auf Privatsphäre. Zudem können vermeintlich harmlose Kinderbilder für sexuelle Zwecke missbraucht werden. In unserem Artikel erfahren Eltern, welche Aspekte sie beachten müssen und wie sie ihre Kinder schützen können.
Wenn nichts anderes hilft: Anwalt aufsuchen und Anzeige erstatten
In wirklich gravierenden Fällen können Betroffene sich an Rechtsanwält*innen wenden. Sie können dann zum Beispiel ein „offizielles“ Schreiben mit klaren Aufforderungen verschicken. Zum Beweis der Rechtsverletzung ist es wichtig, einen Screenshot der unrechtmäßig veröffentlichten Aufnahmen zu erstellen und die Webseite zusätzlich auf dem Computer abzuspeichern. Das geht zum Beispiel im Webbrowser per Rechtsklick und anschließendem Klick auf „Seite speichern unter...“.
Eine solche Dokumentation sorgt zunächst dafür, dass Rechtsanwält*innen eine mögliche Rechtsverletzung besser überprüfen können. Man sollte auch keine Scheu haben, sich rechtliche Unterstützung zu besorgen. Im Internet finden sich viele auf Internet-, Persönlichkeits- oder Urheberrecht spezialisierte Anwält*innen, die man kontaktieren kann. Es empfiehlt sich, die Sache ganz kurz am Telefon oder per E-Mail zu schildern und nach etwaigen Kosten einer Erstberatung zu fragen.
Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen und strafbaren Handlungen sollte man sich überlegen, zusätzlich direkt Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Dazu gehören zum Beispiel die Veröffentlichung von Nacktfotos, schwere Verleumdungen oder bösartige Beleidigungen. Strafanzeigen kann man in einer Polizeidienststelle oder auch online erstatten.
Dieser Artikel basiert auf einem Text, der in Kooperation mit iRights entstanden ist; Autor: Philipp Otto.