Häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus
Zu häufigen Fragen rund um das Thema Coronavirus und zum aktuellen Service der Stadtverwaltung finden Sie hier Antworten. Die FAQ-Liste wird kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Corona-Pandemie stellt Sie und uns alle weiterhin vor neue Herausforderungen. Wir bitte um Ihr Verständnis, dass es auf unseren Seiten zu regelmäßigen Aktualisierungen kommt und es daher zeitweise auch vorkommen kann, dass Informationen überholt sind: Die Lage ist dynamisch.
Dennoch haben wir im Folgenden häufige gestellte Fragen zum aktuellen Service der Stadtverwaltung Mainz gesammelt und die Antworten auf dieser Seite gebündelt. Die Liste der Fragen wird kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert. (Bitte beachten Sie den oben eingefügten Stand der Informationen.)
Wichtig: Antworten auf Fragen zu den aktuell gültigen Regeln (basierend auf der aktuellen Rechtsverordnung des Landes RLP) finden Sie auf den Informationsseiten des Landes Rheinland-Pfalz:
Fragen zum Coronavirus, zu Tests und zur Impfung
Ich fühle mich krank, wo melde ich mich?
Wie erkenne ich Symptome richtig?
Wo finde ich aktuelle Fallzahlen für die Landeshauptstadt Mainz und das Land Rheinland-Pfalz?
Wo kann ich mich testen lassen?
Wo kann ich mich impfen lassen?
Fragen zu Dienstleistungen und (Freizeit-)Einrichtungen der Stadtverwaltung Mainz
Sind die städtischen Angestellten im Dienst? Welche städtischen Ämter sind geschlossen / geöffnet?
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach vorheriger Terminvereinbarung wieder für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.
Besucherinnen und Besucher mit Termin dürfen die Verwaltungsgebäude ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung (medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken des Standards KN 95, N 95 oder FFP2) betreten. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten:
Ist der Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße geöffnet?
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat wieder wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Alle weiteren ergänzenden Dienstleistungen können schriftlich, per Mail (buergerservicestadt.mainzde) oder über die Online-Dienste beantragt werden, da hierbei keine persönliche Präsenz der Antragsteller erforderlich ist.
Weitere Informationen:
Welche Alternativen habe ich zum Bürgerservice vor Ort?
Kann ich meinen bereits bestellten Ausweis/Pass sowie Meldebescheinigungen abholen?
Eine Abholung von im Bürgerservice beantragten Dokumenten ist auch ohne Termin am Schalter 19 im Stadthaus Kaiserstraße möglich. Dort sind folgende Leistungen zu folgenden Öffnungszeiten ohne Termin zu erledigen:
- Abholung Personalausweis/Reisepass
- Ausweisänderung nach bereits erfolgter An-/Ummeldung
- Änderung der Zulassungsbescheinigung nach bereits erfolgter Ummeldung
Öffnungszeiten:
- Montag 8 bis 12.30 und 14 bis 18 Uhr
- Dienstag 8 bis 12.30 und 14 bis 17 Uhr
- Mittwoch bis Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Wichtig: Pass- und Ausweisdokumente, die in Ortsverwaltungen beantragt wurden, müssen dort abgeholt werden (nach vorheriger Terminvereinbarung).
Meldebescheinigungen können nur noch online beantragt werden oder per E-Mail an buergerservicestadt.mainzde (Wichtig bei der Beantragung per E-Mail: bitte übermitteln Sie alle Unterlagen in einer Datei.)
Beantragte Meldebescheinigungen werden per Post verschickt.
In den Ortsverwaltungen ist zur Abholung von Meldebescheinigungen eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Mein Personalausweis läuft in den nächsten Wochen ab - was kann ich tun?
Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, so genügen Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.
www.personalausweisportal.de
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Die Beantragung ist nach voriger Terminvereinbarung in allen Ortsverwaltungen und dem Bürgerservice möglich.
Führt das Standesamt Trauungen durch?
Ja, die Eheschließungen finden in den vorgesehenen Räumlichkeiten statt.
Bei Fragen zu den Regelungen in den Trauorten setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.
Kann ich beim Standesamt weiterhin Urkunden beantragen oder abholen?
Die Bestellung von Urkunden ist weiterhin online möglich. Unter folgenden Links finden Sie unser Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister.
- Sterbeurkunde bestellen
- Eheurkunde bestellen
- Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen
- Geburtsurkunde /Auskunft zur Geburtszeit bestellen
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Telefax unter Beifügung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Die Urkunde wird dann per Nachnahme übersandt. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zusteller.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Per Fax: +49 6131 12-2032
Kann ich an einer Beisetzung teilnehmen?
Für Trauerfeiern und Beisetzungen auf den Mainzer Friedhöfen müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebs Mainz sowie in der aktuellen Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:
Sind die städtischen Jugendzentren geöffnet?
Die Jugendzentren sind in beschränktem Umfang für Kleingruppen und Einzelpersonen geöffnet (Maskenpflicht).
Weiterhin sind Einzeltermine für Hilfestellungen bei schulischen Fragen oder individuellen Problemlagen sowie die Anmeldung für eine Hausaufgabenbetreuung möglich.
Informationen zu den Öffnungszeiten und zu weiteren pädagogischen Angeboten sind auf den Internetseiten der Einrichtungen abrufbar.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stadtteilen unterwegs. Sie sind vor Ort für die Fragen, Sorgen und Nöte von Kindern und Jugendlichen ansprechbar und leisten Aufklärungsarbeit bei Fragen rund um das Thema "Corona".
Die genauen Erreichbarkeitszeiten sind von Haus zu Haus verschieden. Sie können hier abgerufen werden:
Ist das Peter-Cornelius-Konservatorium geöffnet?
Ist die Volkshochschule Mainz geöffnet?
Bitte informieren Sie sich auf der Seite der vhs:
Sind die städtischen Bibliotheken und Museen geöffnet?
Informationen zu den städtische Museen und Bibliotheken finden Sie auf den Internetseiten der Institutionen:
Ist der Zoo Mainz geöffnet?
Der Zoo Mainz besteht aus dem Wildpark in Gonsenheim und den Vogelanlagen im Stadtpark.
Beide Anlagen können weiterhin besucht werden. Das Vogelhaus im Stadtpark ist für Besucherinnen und Besucher geschlossen, die Tiere können jedoch von außen beobachtet werden. Gleiches gilt für den "Minizoo" (Gehege der Meerschweinchen und Kaninchen) im Wildpark.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss an beiden Standorten getragen werden.
Sind die städtischen Spielplätze, Wasserspielplätze, Freisportflächen, Grillplätzen etc. geöffnet?
Ja, die städtischen Spielplätze sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
Auch die städtischen Wasserspielplätze im Volkspark, im Hartenbergpark, am Goetheplatz und am Fort Elisabeth sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.
"Freisportanlagen" wie städtische Bolzplätze, Basketballplätze, Skateranlagen, Bouleplätze oder Tischtennisplatten dürfen unter Einhaltung der geltenden Abstands-und Hygieneregeln genutzt werden.
Das Grillen ist in den dafür vorgesehenen Flächen im Volkspark und am Winterhafen unter Beachtung der geltenden Bestimmungen der aktuellen Corona Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt.
Finden der Mainzer Wochenmarkt und die Stadtteilmärkte statt?
Der Hauptmarkt und die Stadtteilmärkte finden 2022 wieder wie gewohnt statt.
Findet der Krempelmarkt statt?
Der Krempelmarkt 2022 findet ab 7.5.2022 statt.
Gibt es Änderungen bei den Terminen der Müllabfuhr?
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf www.eb-mainz.de.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung unter der Telefonnummer 06131 12-3456 oder per E-Mail an abfallberatungstadt.mainzde zur Verfügung.
Sind die Recycling- und Wertstoffhöfe geöffnet?
Wertstoff- und Recyclinghöfe sind wieder zu den normalen Zeiten geöffnet.
Der Entsorgungsbetrieb bittet darum, bei der Anlieferung folgende Regeln einzuhalten:
- Halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Meter zum Personal und den anderen Wertstoff-/Recyclinghof-Besucherinnen und Besuchern ein.
- Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Sortieren Sie den Abfall vorab zu Hause vor, um den Aufenthalt auf dem Gelände möglichst kurz zu halten.
- Auf dem Recyclinghof Süd in Hechtsheim dürfen ausschließlich Privatpersonen aus Mainz anliefern.
- Im Entsorgungszentrum Budenheim dürfen auch Gewerbebetriebe und Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mainz-Bingen anliefern.
- Der Personalausweis ist auf Verlangen vorzuweisen, der Nachweis der Abfall-Herkunft ist für Gewerbebetriebe erforderlich.
Die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Hof ist begrenzt: Es muss also mit Wartezeiten gerechnet werden. Der Entsorgungsbetrieb bittet alle, die keinen dringenden Entsorgungsdruck haben, mit der Anlieferung noch etwas zu warten. Den Anweisungen des Recyclinghof-Personals ist in allen Fällen Folge zu leisten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die Vorgaben zu halten, damit eine möglichst zügige Anlieferung möglich ist. Nur auf diesem Wege kann dieses Angebot weiterhin bestehen. Um den Rückstau bei der Anlieferung gering zu halten, bittet der Entsorgungsbetrieb zudem, nicht dringliche Anlieferungen wenn möglich bis zum "Normalbetrieb" aufzuschieben oder Anlieferungen in schwächer frequentierten Zeiten zu tätigen, also zu vermeiden, Anlieferungen nur in Zeiten morgens direkt nach der Öffnung des Hofes oder ausschließlich freitags oder samstags einzuplanen. Die Anlieferungen werden so optimaler auf die Öffnungszeiten verteilt, Wartezeiten verringert.
Bei einem zu hohem Aufkommen an Anlieferungen oder der Nichteinhaltung der geltenden Regeln, behält es sich der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz vor, den Betrieb auf den Höfen wieder einzustellen.
Aktuelle Hinweise erhalten Sie auf der Homepage des Entsorgungsbetriebs www.eb-mainz.de.
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Sonderabfälle können an den jeweiligen Haltestellen im Stadtgebiet, wenn das Schadstoffmobil vor Ort ist, abgegeben werden. Die jeweiligen Zeiten erfahren Sie im Abfallkalender auf www.eb-mainz.de.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung. Diese ist werktags erreichbar von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr) unter der Telefonnummer 06131 12-3456 oder per E-Mail an abfallberatungstadt.mainzde.
Wo bekomme ich aktuell gelbe Säcke?
Im Stadthaus Große Bleiche steht am Empfang eine Kiste mit gelben Säcken bereit, ebenso an der Pforte im Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel).
Gelbe Säcke können zudem vor der Tür des Mainzer Umweltladens abgeholt werden:
Wie werden die Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum kontrolliert und geahndet?
Wie unterstützt die Landeshauptstadt Mainz von der Krise betroffene Bereiche?
Fragen zu Kita und Schule
Welche Regeln gelten aktuell in Mainz für Kindertagesstätten?
Seit Montag 21.06.2021 sind die Kindertagesstätten im Regelbetrieb.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz:
Findet in den Schulen in Mainz derzeit Präsenzunterricht statt?
Wo kann ich mich bei Fragen zum Thema Kinderbetreuung (Kita) melden?
Für Fragen zur Kita-Betreuung wurde vom Land Rheinland-Pfalz eine Hotline eingerichtet: 06131 967500.
Informationen zur Erreichbarkeit der Hotline:
Wie kommt die Landeshauptstadt Mainz Eltern entgegen, die im April 2021 keine Notbetreuung in einer Kita in Anspruch genommen haben?
In der zweiten Aprilhälfte waren die Kitas in Mainz im Notbetrieb.
Für die Zeit vom 19. bis 30. April verzichtet die Landeshauptstadt Mainz für die städtischen Kitas auf die hälftigen Elternbeiträge (betrifft nur Krippen und Horte) und hälftige Verpflegungskostenbeiträge für den Monat April, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag vorlegen. Die Kita muss auf dem Antrag bestätigen, dass die Einrichtung an keinem Tag besucht wurde.
Die für die städtischen Kitas getroffene Regelung wird hinsichtlich der Elternbeiträge für die Kitas in freier Trägerschaft übernommen. Die Eltern werden gebeten, sich an die Leitung der Kita oder eine Ansprechperson des Trägers zu wenden. Die Verpflegungskostenbeiträge rechnen die freien Träger direkt mit den Eltern ab.
Werden die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Januar, Februar und März 2021 zurückerstattet?
Wenn ihr Kind in einer städtischen Kita betreut wird:
Es besteht die Möglichkeit, Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für die Monate Januar und/oder Februar und/oder März 2021 für den Kita-Besuch Ihres Kindes auf Antrag zu erstatten. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn Ihr Kind an keinem Tag im Januar bzw. Februar bzw. März 2021 in der Kita betreut wurde. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular und legen Sie es der Leitung Ihrer Kita zur Bestätigung bis spätestens 23. April 2021 vor. Die Leitung Ihrer Kita hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars und leitet es weiter, so dass die Erstattung veranlasst werden kann.
Wenn ihr Kind in einer Kita in freier Trägerschaft betreut wird:
Die Träger der freien Kindertagesstätten in Mainz wurden darüber informiert, dass die Möglichkeit besteht, die Regelung zur Rückerstattung der Elternbeiträge für Januar und/oder Februar und/oder März 2021 für die städtischen Kitas analog zu handhaben. Die Stadt ersetzt den freien Trägern die dabei entstehenden Einnahmeausfälle. Bitte klären Sie mit der Leitung Ihrer Kindertagesstätte oder einer Kontaktperson des Trägers das weitere Vorgehen.
Werde ich die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge, die ich für die Kita/ den Hort meines Kindes zahle, für die Zeit in der diese geschlossen waren, zurückbekommen (April/Mai 2020)?
Ja!
Für Eltern, deren Kinder Kitas in freier Trägerschaft besuchen, gilt:
Die Träger der freien Kindertagesstätten in Mainz wurden darüber informiert, dass die Möglichkeit besteht für zwei Monate (in der Regel der April und der Mai) keine Elternbeiträge einzuziehen, für die Zeit ab Juni ist nur die Hälfte des Elternbeitrags zu zahlen. Bitte klären Sie mit der Leitung der Kindertagesstätte oder einer Kontaktperson des Trägers das weitere Vorgehen.
Für die städtischen Kitas gilt:
Die Elternbeiträge für Krippen und Horte sowie für die Verpflegungskosten werden pauschal für alle Eltern, deren Kinder in städtischen Kitas betreut werden, für den April und Mai 2020 ausgesetzt.
Die Lastschrifteinzüge der Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für den Monat April 2020 ist gestoppt. Dies betrifft allerdings nur Eltern, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Von diesen Eltern ist nichts weiter zu veranlassen. Eltern, die per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge an die Stadt zahlen, werden gebeten, die Zahlungen für den April und Mai 2020 nicht zu tätigen. Sollten Eltern dies irrtümlich vergessen und die Überweisung doch durchführen, wird sodann der Eltern- und Verpflegungskostenbeitrag für April und Mai 2020 rückerstattet bzw. mit bestehenden offenen Forderungen verrechnet.
Für die Zeit ab Juni ist nur die Hälfte der Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge zu entrichten, bitte nutzen Sie den üblichen Zahlungsweg.
Eltern, die ihre Kinder in einem Monat nicht in die Kita zur Betreuung bringen, können sich die Eltern- und/oder Verpflegungskostenbeiträge rückwirkend für diesen Monat erstatten lassen. Ein entsprechendes Formular wird derzeit entwickelt.
Welche Regelungen gelten für die Kindertagespflege?
Um die Eltern finanziell zu entlasten, werden die Abwesenheitstage nach § 4 Abs. 5 der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Mainz erhöht. Ab dem 26.April 2021 und während des gesamten Mais 2021 wird diese Regelung ausgeweitet.
Für alle Kinder wird die Förderleistung für die vereinbarte Betreuung gezahlt, auch wenn das Kind nicht in der Tagespflegestelle betreut wird. Diese zusätzliche Möglichkeit besteht bis zum 31.05.2021.
Zur Unterstützung der Mainzer Tagespflegepersonen wird die Stadtverwaltung kostenlose FFP2- Masken zur Verfügung stellen.
Tagespflegepersonen und Eltern mit Kindern bei Tagespflegepersonen wenden sich bei Beratungs- und Unterstützungsbedarf gerne an:
E-Mail: vermittlung-kindertagespflegestadt.mainzde
Telefon: 06131 12-2663
FAQs der Landesregierung zu Kita und Schule:
FAQs des Landkreises Mainz-Bingen zu Schnelltests an Schulen:
Fragen zu Hilfsangeboten
Wo finden Seniorinnen und Senioren Hilfe?
Wo kann ich mich in psychischen Belastungssituationen während der Corona-Krise beraten lassen?
Wo erhalte ich Auskunft zum Coronavirus in mehreren Sprachen?
Wo bekommen Obdachlose Hilfe?
Die bisherigen Angebote in Mainz, die sich an Obdachlose und Wohnsitzlose richten, wie etwa Übernachtungseinrichtungen oder Essensangebote, werden unter Einhaltung der aktuellen Corona-Sicherheitsleitlinien fortgeführt. Zwei Heime werden Isolationsbereiche einrichten.
Weiterhin ist geplant, dass die mobilen Schlafstellen ("Container") am Fort Hauptstein, die in den Wintermonaten in Kooperation mit der Evangelischen Wohnungslosenhilfe Mainz angeboten werden, in diesem Jahr länger stehen bleiben. Sie müssen jedoch zunächst auf Grund der langen Wohndauer instandgesetzt werden. Auch sollen Sanitärcontainer mit Duschen aufgestellt werden.
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Der Mainzer Verein Wohnsitzlos in Mainz e.V. hat mit den so genannten "TakeCare-Gutscheinen" eine Aktion gestartet, die Wohnsitzlose auch am Wochenende versorgt, eine warme Mahlzeit bietet und gleichzeitig den lokalen Restaurants und Imbissen unter die Arme greift.
Wo bekomme ich als Unternehmer:in bzw. als Gründer:in Informationen und Hilfe?
Wo bekomme ich als Kulturschaffende:r Informationen und Hilfe?
Wo und wie bekommen Vereine Unterstützung?
Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich während der Corona-Pandemie Probleme mit der Energieversorgung habe?
Die Verbraucherzentrale berät kostenlos:
Die meisten Energieversorger in Rheinland-Pfalz führen derzeit keine Strom- und Heizsperren durch und geben Kunden mit Zahlungsproblemen einen Aufschub bis Juni 2020. Dennoch gibt es Haushalte, die eine akute Versorgungssperre bei Strom, Gas oder Heizwärme haben. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet allen betroffenen Haushalten ihre Hilfe an.
Telefonisch wird die Situation geklärt, Unterlagen geprüft und wo möglich, die Entsperrung beim Versorger erbeten. Dazu steht die Verbraucherzentrale derzeit in intensivem Austausch mit Energieversorgern. Auch Privatpersonen, die durch Einkommenseinbußen Strom- oder Gasabschläge jetzt nicht bezahlen können, sollten sich bei der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale melden, damit sich keine Verschuldung aufbaut.
Kontakt: Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Mo.-Do. 10-16 Uhr
Telefon: 0800 6075700
energiekostenvz-rlpde