Ob großes, mittleres oder kleines Unternehmen: Seit 2004 sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für ihre Beschäftigten anzubieten, sofern diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank sind. Der Zeitraum bezieht sich dabei immer auf die zurückliegenden 12 Monate unabhängig vom Kalenderjahr und unabhängig von einer Erkrankung oder deren Ursachen.
Ziele des BEM sind:
Es handelt sich dabei um ein systematisches Verfahren, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eventuell notwendige Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch den Arbeitgeber zu unterstützen.
Ein Patentrezept gibt es nicht: Jede Erkrankung ist anders, wirft andere Fragen auf und führt zu unterschiedlichen Maßnahmen der Eingliederung. Meist beginnt das Verfahren mit einem Erstgespräch zwischen dem Unternehmen, den jeweils betroffenen Beschäftigten und, auf Wunsch, mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebs- oder Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung.
BEM umfasst alle Maßnahmen, die dazu führen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Dies gilt nicht nur für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern für alle Beschäftigten eines Unternehmens.
Es ist die Aufgabe der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, die Initiative zu ergreifen. Diese müssen nach §167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ihren Beschäftigten ein BEM anbieten.
Grundsätzlich an einem BEM beteiligt werden sollte der Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen auch die Schwerbehindertenvertretung. Bei Bedarf können auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Gleichstellungsbeauftragte, die Jugendvertretung und die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.
Demgegenüber beruht die Teilnahme an einem BEM für die Betroffenen selbst auf Freiwilligkeit. Das heißt: Niemand kann dazu gezwungen werden. Das Verfahren kann durch die Beschäftigten jederzeit beendet werden.
An dem BEM beteiligt werden können darüber hinaus
Zunächst wird die Ausgangssituation erfasst:
Sie benötigen Hilfe bei der Einführung des BEM in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Eingliederung von Versicherten, zum Beispiel nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Wir vermitteln Kontakte zu anderen zuständigen Institutionen und unterstützen Sie dabei, das BEM nachhaltig im Betrieb zu verankern.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie unsere Hilfe? Dann laden wir Sie herzlich zu unseren Seminaren zum Thema BEM ein, in denen wir die rechtlichen Grundlagen ausführlich behandeln. Anmelden zu den Seminaren können Sie sich hier. Für strukturelle Fragen zum BEM steht Ihnen gerne der Fachbereich Gesundheit, Kultur und Arbeitsfähigkeit zur Verfügung. Für eine Beratung in konkreten BEM-Einzelfällen wenden Sie sich bitte an das Reha-Management.
Weiterführende Informationen:
DGUV-Broschüre: Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement: www.bmas.de
Qualitätsstandards bleiben erhalten.
Erfolgreiches und schnelles BEM erreichen Sie mit:
Für eine erfolgreiche Umsetzung haben sich folgende Aspekte als hilfreich erwiesen: