Bundestagswahl: Der Landeswahlausschuss (LWA) und seine Aufgaben
Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer. Darüber hinaus sind in den Landeswahlausschuss zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts des Landes zu berufen.
Bei der Auswahl der Beisitzer sollen in der Regel die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Bundestagswahl im Land Rheinland-Pfalz errungenen Zahlen der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt werden.
Der Landeswahlausschuss
- entscheidet vor der Wahl über die Zulassung der eingereichten Landeslisten.
- stellt nach der Wahl das Ergebnis der Wahl fest
(Anzahl der Stimmen je Landesliste gewählte Bewerber). - entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse
Mitglieder des Landeswahlausschusses
Mitglieder des Landeswahlausschusses für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017