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Informationen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren Agrarverwaltungsdienst in Rheinland-Pfalz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt in § 2, für welche Ausbildungsstätten grundsätzlich Ausbildungsförderung geleistet werden kann.