Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Wer Pflanzenschutzmittel im Einzel-, Groß- oder Versandhandel in Verkehr bringen will, muss dies der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständiger Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.
Wer Pflanzenschutzmittel im Einzel-, Groß- oder Versandhandel in Verkehr bringen will, muss dies der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständiger Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.