Verfahren zur schulischen Personalgewinnung zum 06.08.2018
Terminübersicht für das Verfahren zur schulischen Personalgewinnung zum 06.08.2018
- Veröffentlichung der Ausschreibungen am 05.03.2018 finden Sie auf der nachfolgenden Seite
- Bewerbungsfrist: Beginn: 05.03.2018 - Ende: 16.03.2018 (*)
- Bescheinigungen über die Vornote sowie Freigabeerklärungen können nachgereicht werden bis zum 16.03.2018
Sofern bis zu diesem Zeitpunkt (Eingang bei der ADD) keine Bescheinigung über die endgültige Vornote bzw. Freigabeerklärung vorgelegt werden kann, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
(*) Wichtig:
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Bewerbungsunterlagen (bis spätestens zum 16.03.2018) per Email bei der ADD in Trier maßgeblich!
Der ADD sind lediglich ein Lebenslauf, die Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamens sowie Nachweise über etwaige in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen vorzulegen (einmal pro Bewerber – unabhängig von der Anzahl der Bewerbungen).
Die Bewerbung bei der jeweiligen Schule ist bis spätestens drei Tage nach Ablauf der Bewerbungsfrist einzureichen (19.03.2018).
Bewerbungsunterlagen, die nicht fristgerecht eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.