Sprachförderlehrkräfte
Aus diesem Grund besteht derzeit ein erhöhter Bedarf an Sprachförderlehrkräften.
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen, die Vergütung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum TV-L.
Wir sind interessiert an Bewerberinnen und Bewerbern
- mit abgeschlossener Lehramtsausbildung,
- mit einem anderen einschlägigen Studienabschluss (z. B. Sprachwissenschaft, Dolmetscher/in, Übersetzer/-in, Pädagogik, Sozialpädagogik) oder
- mit einer für die Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft geeigneten Berufsausbildung (z.B. Logopäde/-in, Fremdsprachenassistent/-in)
Sofern Sie an einer Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft interessiert sind, bitten wir Sie, sich online im Bewerbungsportal für besfristete Stellen zu bewerben.
Sie können sich dort für die Beschäftigungsart „Einsatz als Sprachförderlehrkraft“ registrieren und angeben, welchen Studien bzw. Berufsabschluss Sie vorweisen. Bitte geben Sie dort auch an, wenn Sie über ein universitäres Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache verfügen, wenn Sie Sprachlehrerfahrung im schulischen oder außerschulischen Bereich vorweisen können oder wenn Sie ein anderes Sprachlehrzertifikat erworben haben, z.B. beim Goethe-Institut.
Bitte laden Sie sämtliche Nachweise online im Bewerberportal hoch.