FAQ zum Thema Luft
In der Rubrik "FAQ" sind Antworten auf häufig gestellte Fragen aufgeführt, die von Nutzern des EffNet an unsere Netzwerkpartner gestellt wurden.
Wenn auch Sie eine Frage haben, rufen Sie uns an (Tel. 06131/ 6033 1926) oder schreiben Sie uns.
Thema Emissionserklärung
Die Emissionserklärung für das Jahr 2008 muss bis spätestens 31.05.2009 abgegeben werden, die nächste dann für das Jahr 2012 bis zum 31.05.2013.
Die Emissionserklärung wird durch den Betreiber online über das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online abgegeben. Zur Vereinfachung werden die Daten der letzten Emissionserklärung im Programm hinterlegt.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen und Terminverlängerungen sind die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Bei Abfallanlagen sind dies die Abteilungen 3 der Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
Thema Emissionsbericht für das PRTR
Das Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) wurde durch das PRTR (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) abgelöst. Informationen dazu finden Sie unter www.prtr.de.
Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich, ebenfalls über das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-online.
Die Datenabgabe muss immer bis zum 31. Mai des Folgejahres erfolgen.
Thema Stickstoffdioxid- und FeinstaubbelastungWo kann ich mich über die Luftbelastung in Rheinland-Pfalz informieren?
Die Luftbelastung wird durch das Zentrale Immissionsmessnetz Rheinland-Pfalz beim Landesamt für Umwelt gemessen. Die Messergebnisse können im Internet unter www.luft-rlp.de abgefragt werden.
Gibt es schon Luftqualitätspläne zur Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung in Rheinland-Pfalz ?
Für die Städte Ludwigshafen, Mainz, Neuwied, Worms, Speyer, Pirmasens, Trier und Koblenz wurden bereits Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne für Stickstoffdioxid und Feinstaub erstellt.
Die Luftreinhaltepläne zur Verringerung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid für Mainz, Ludwigshafen und Koblenz wurden bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben.
Alle Luftreinhalte- und Aktionspläne können beim Landesamt für Umwelt unter http://www.lfu.rlp.de, sowie bei den jeweiligen Stadtverwaltungen eingesehen werden.
Thema Treibhausgasemissionshandel
Wo erhalte ich Emissionszertifikate für Kohlendioxid?
Zuständig für die Ausgabe von Treibhausgas-Emissionszertifikaten ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt, Internet: www.Dehst.de) beim Umweltbundesamt (UBA).
Wann muss ich den Emissionsbericht abgeben?
Der verifizierte Emissionsbericht muss am 01. März eines jeden Jahres für das Vorjahr bei der der DEHSt vorliegen.
In Rheinland-Pfalz ist gemäß §5 Abs. 1 TEHG das Landesamt für Umwelt zuständig.