Fahrzeuge, Telefon
Zu den Randgebieten des finanziellen Dienstrechts zählen die Regelungen zu den Dienstfahrzeugen und zur Telekommunikation. Diese Vorschriften enthalten nur zum Teil Bestimmungen zum finanziellen Dienstrecht, Schwerpunkte sind organisatorische Regelungen und Beschaffungsfragen. Zuständig für die Vorschriften ist das Ministerium der Finanzen.
Die Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie (KfzR) ist eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und des Ministeriums der Finanzen. Sie befasst sich vorwiegend mit der Beschaffung und Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung.
Zum Verhalten in Schadensfällen mit Dienstfahrzeugen und zur Schadenshaftung gibt es folgendes Rundschreiben:
Die Telekommunikations-Anschlussvorschriften Rheinland-Pfalz (TKAV) regeln die Einrichtung und Nutzung von Telekommunikationsdiensten in der Landesverwaltung.