Informationen für Helferinnen und Helfer im Ahrtal
Um die freiwillige Hilfe effizient zu koordinieren und somit die öffentliche und private Hilfe kurzfristig zusammenzuführen, haben sich einige Engagierte zum „Helfer-Stab“ zusammengeschlossen. Hier werden die Helferinnen und Helfer mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zusammengebracht, die aktuell Unterstützung beim Aufräumen oder weiteren Arbeiten benötigen.
Unter helfer-stab.de kann man seine Hilfe anbieten.
Zur Anreise ins Katastrophengebiet können die Spontanhelfer die Helfer-Shuttle nutzen, hierzu wurde mit dem Unternehmen durch den Katastrophenschutzstab erneut der Vertrag verlängert. Der Shuttle-Service entspannt deutlich die Verkehrssituation in der Krisenregion.
- Hinweg von 9.00 bis 12.00 Uhr
- Rückweg ab 16:30 Uhr (Beförderung ab 18 Jahren)
- Treffpunkt/Parkplatz - Carl-Bosch-Straße 13-11, 53501 Grafschaft
Innovationspark-Rheinland (Einfahrt über A61, Ausfahrt Grafschaft-Ringen) Die Bushaltestelle ist ausgeschildert. - Anreise per ÖPNV - vom Bahnhof Meckenheim Industriegebiet und dem Bahnhof Remagen kann man mit dem Bus direkt in den Innovationspark Rheinland (Grafschaft) fahren und an der Haltestelle "HARIBO" aussteigen.
Weiter Infos unter: https://www.helfer-shuttle.de/.
Für Helferinnen und Helfer, die einen mehrtägigen Arbeitseinsatz planen, stellt das Land die vormalige Notunterkunft in Leimersdorf als Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Dort stehen Übernachtungsplätze sowie Sanitäranlagen zur Verfügung. Den Transport übernimmt auch hier der Helfer-Shuttle.
Anfragen können über helfer-camp.de gestellt werden.
Neben den Einsatzkräften der Feuerwehr, des THWs, der Hilfsorganisationen, der Polizei und der Bundeswehr, sind viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus dem gesamten Bundesgebiet und sogar aus dem Ausland im Einsatz, die einen wichtigen Beitrag vor Ort leisten.
Selbstverständlich lässt das Land alle Helferinnen und Helfer auch bei Schäden oder Verletzungen nicht allein. Alle Personen, die bei Unglücksfällen oder in Not Hilfe leisten oder Menschen aus erheblicher Gefahr für ihre Gesundheit rettet, sind gesetzlich unfallversichert. Wer sich als Nothelferin oder Nothelfer bei den Aufräumarbeiten im Katastrophengebiet in Rheinland-Pfalz verletzt oder zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz abgesichert. Dies gilt sowohl für Körperschäden ebenso wie für psychische Belastungen. Auch Sachschäden können übernommen werden. So ist Equipment, das bei der Hilfe zum Einsatz kommt und beschädigt wird, unter bestimmten Umständen versichert, beispielsweise Notstromaggregate, Reifen aber auch beschädigte Kleidung.
Dieser Schutz gilt, solange die Region Ahr als Katastrophengebiet erklärt ist sowie bei Seuchengefahr oder auch bei mangelnder Strom- und Wasserversorgung und solange die Zufahrtswege noch nicht hergerichtet sind.
Daneben hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt durch das Land gesichert.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert: "Not- und Aufräumhelfende in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich unfallversichert"
- Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert: Menschen und Equipment sind versichert
- Sammel-Unfall- und Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz