Aus- und Weiterbildung
Berufsbildende Fachschulen
In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Fachschulen für Sozialwesen, die sich sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft befinden. Die einzelnen Fachrichtungen und Standorte können Sie der nebenstehenden Übersicht entnehmen.
Die Fachschule Sozialwesen umfasst die Fachrichtungen Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Heilpädagogik sowie Organisation und Führung. Die aktuellen Lehrpläne für diese Fachrichtungen und weitergehende Informationen zur Aus- und Weiterbildung in sozialpädagogischen Berufen finden Sie auf dem Bildungsserver Berufsbildende Schule des Landes Rheinland-Pfalz.
Entsprechend dem steigenden Bedarf an Fachkräften wurden die Ausbildungsplätze an den Fachschulen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. So ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von 2.891 im Schuljahr 2009/2010 auf 5.195 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen (Quelle: Statistisches Landesamt, Amtliche Schulstatistik).
Berufsbegleitende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Mit dem Schulversuch „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher“ wurde die Möglichkeit erprobt, die Ausbildung in Teilzeitform innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Hierzu wurde das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert und die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Der Umfang der fachtheoretischen Ausbildung in der Fachschule, der für die Teilzeitausbildung vorgesehen ist, wurde dabei nicht verändert.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Schulversuchs, ist die berufsbgleitende Teilzeitausbildung nun ein reguläres Ausbildungsangebot.
Finanzierungsmöglichkeiten
Der Unterricht an der Fachschule ist grundsätzlich gebührenfrei. Über mögliche Ansprüche auf Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld, Mietzuschuss oder Kinderzuschlag während der Ausbildung informiert Sie die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Der schulische Teil der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (2 Jahre in Vollzeit) kann bei vorliegenden Voraussetzungen als Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert werden. Dies ist ggf. unbedingt vor Aufnahme der Ausbildung mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle der BA abzuklären.
Im Anschluss an den schulischen Teil der Ausbildung ist für die staatliche Anerkennung ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren, das nach TVPöD oder vergleichbar vergütet wird.
Die neue Ausbildungsform der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung (Schulversuch) ist für den Quereinstieg in das Berufsfeld besonders interessant. Vergleichbar dem dualen Fernstudiengang Bildung & Erziehung an der Hochschule Koblenz ist sie von Anfang an mit einem vergüteten Beschäftigungsverhältnis in einer Kita bzw. sozialen Einrichtung zu kombinieren. Die Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab (Tarifvertrag, berufliche Vorqualifikation etc.) und kann daher deutlich variieren.
Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher
Zur Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten gibt es seit 2006 eine Landesförderung mit eigenem Curriculum und Förderkriterien. Über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Vorgaben und dem Antragsverfahren des Fortbildungsprogrammes für Erzieherinnen und Erzieher.
Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ)
Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) ist eine Einrichtung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)/Landesjugendamt und erfüllt zu einem wesentlichen Teil den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamtes. Es entwickelt Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für andere Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Das SPFZ ist die zuständige Stelle für den Erwerb der staatlichen Anerkennung von Personen mit einem anerkannten ausländischen Ausbildungs- und Befähigungsnachweis.
Weitere Informationen zum SPFZ, dem Bildungsangebot und dem aktuellen Programm finden Sie auf der Seite des Landesamtes.
Tipp der Bundesagentur für Arbeit
Förderung von Weiterbildung: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Weiterqualifizierungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Im Rahmen der Qualitätsoffensive WEITER.BILDUNG werden Sie hinsichtlich eines individuellen Weiterbildungskonzeptes sowie über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Weiterbildungen beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung