- KiTaG Broschüre
- RVOs zum KiTaG aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 18.03.2021
- Einleger_KiTaGAVO_Neufassung § 2
- Änderungsverordnung zur KiTaGAVO vom 20.07.2022
- Nicht amtliche Lesefassung KiTaGAVO vom 20.07.2022 (Bitte beachten Sie die Änderungen in § 2 der KiTaGAVO.)
- Ausführungsverordnung (KiTaGAVO) mit Begründung
- Beiratsverordnung (KiTaGBeiratLVO) mit Begründung
- Elternmitwirkungsverordnung (KiTaGEMLVO) mit Begründung
- Handreichung zum Kita-Beirat
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Fachkräftevereinbarung vom 01.07.2021
- Rahmenvereinbarung Leitungsqualifizierung
- Rahmenvereinbarung Basisqualifizierung
Ergänzungsvereinbarung nach 11.1 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz zur Einstellung von Menschen mit ukrainischen Abschlüssen
Ergänzungsvereinbarung ukrainische Fachkräfte
Hinweise für Träger für die Anerkennung
Anlage 1 Erklärung Strafermittlungsverfahren_Deutsch
Anlage 1 Erklärung Strafermittlungsverfahren_Ukrainisch
Anlage 2 Übersetzung Führungszeugnis ohne Eintragungen
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- "Empfehlungen für zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz"
- Orientierungshilfe für den Einsatz französischer Fachkräfte im Kindergarten "Lerne die Sprache des Nachbarn"
- Empfehlungen zur Teilzeitarbeit in Kindertagesstätten vom Juli 2005
- Praxisanleitung - Rahmenvereinbarung
Ein gemeinsames Infoblatt des Ministeriums für Bildung, des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Thema "Aufsicht in Kitas" können Sie hier einsehen und herunterladen: Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?
Auf der Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz stehen aktuelle Informationsblätter zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen der Unfallkasse zu Verfügung: https://bildung.ukrlp.de/medien/informationsblaetter
- Das Merkblatt über die Verabreichung von Medikamenten in Tageseinrichtungen für Kinder des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz soll für Träger und Einrichtungen Wege aufzeigen, wie die Verabreichung von Medikamenten in Kindertagesstätten verantwortlich geregelt werden kann.
- Die Information zu Weichmachern in Kindertagesstätten soll dabei unterstützen, mögliche Gefahren durch vorsorgliche Maßnahmen zu vermeiden.
- Informationen zu Beitragsfreien Krippenplätze für Zweijährige zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
Seit dem 1. August 2010 gilt der rheinland-pfälzische Rechtsanspruch auf den beitragsfreien Besuch eines wohnortnahen Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Falls die Zahl der Plätze für Zweijährige in geöffneten oder altersgemischten Kindergartengruppen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht ausreicht, können die Jugendämter den Eltern auch die Betreuung in einer Krippengruppe anbieten. - Anforderungen und Hinweise an Träger von Kindertagesstätten bei der Aufnahme von Zweijährigen. Um den Anforderungen der Zweijährigen in Kindergartengruppen gerecht zu werden, wurden im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit Beteiligung der freien Träger von Kindertagesstätten sowie der kommunalen Spitzenverbände Kriterien des Landesjugendamtes für die Anpassung der Betriebserlaubnis für Altersgemischte Gruppen insbesondere der Angebotsform "Geöffnete Kindergartengruppe" veröffentlicht, die den Entwicklungsthemen der Zweijährigen Rechnung trägt. Diese Kriterien stellen zugleich eine Arbeitshilfe für Einrichtungen dar, die sich auf die Betreuung Zweijähriger einstellen.
Informationen für Kindertageseinrichtungen:
- Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
- Merkblatt zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr 1 IfSG
- Anleitung zum Lesen des Impfpasses
- Vordruck zur Meldung an das Gesundheitsamt
- Dokumentationshilfe des Masernschutzes
Informationen für die Kindertagespflege:
- Kindertagespflege: Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
- Kindertagespflege: Merkblatt zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr 1 IfSG
- Kindertagespflege: Anleitung zum Lesen des Impfpasses
- Kindertagespflege: Vordruck zur Meldung an das Gesundheitsamt
- Kindertagespflege: Dokumentationshilfe des Masernschutzes
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Umfassende Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
- Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz hat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine Empfehlung zum datenschutzgerechten Umgang mit Bildungs- und Lerndokumentationen in Kindertagesstätten herausgegeben
- KiTaG_Regelungen zur Elternmitwirkung
- KiTaG Broschüre - Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO) Vom 17. März 2021 (GVBl. S. 169), S. 48ff.
- Broschüre über Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen KiTas
- Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz -
Auf der Seite Förderung von Investitionen finden Sie Informationen zu diesem Bereich.
Die Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung für Kindertagesstätten, die 2008 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung herausgegeben wurde, soll zum einen politischen Entscheidungsträgern helfen, aktuelle bundes- und landesgesetzliche Rechtsbegriffe und juristische Regelungen sachgerecht zu interpretieren. Zum anderen bietet sie praktische Anregungen und Tipps für die konkrete Kindertagesstättenbedarfsplanung mit Blick auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe - Sozialgesetzbuch - Achtes Buch
Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe vom 26.06.1990.
Es ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Unterstützung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Vordergrund stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und die Unterstützung von Familien in ihrem Erziehungsauftrag durch allgemeine Förderungsangebote und Leistungen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Das Bundesgesetz regelt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und gibt für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 – 25 SGB VIII) verbindliche Rahmenvorgaben für die Regelungen im Landesrecht.
Neben dem aktuellen Gesetzestext gibt die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Einführung in das Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Sie richtet sich nicht nur an Fachkräfte, sondern an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Nur wenn Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch junge Volljährige ihre Rechte und Pflichten kennen, kann dieses Gesetz sein Potential in der Praxis entfalten.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen wurden Vorschriften des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe geändert. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen des SGB VIII durch das BKiSchG für den Kitabereich.