Kinder mit Fluchterfahrung
In § 22 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass ein geflüchtetes Kind angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung seiner Rechte erhalten muss und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
Erfahrungen von Verlust, Ungewissheit, Krieg, Menschenrechtsverletzungen, Angst und Verzweiflung machen auch vor Kindern nicht Halt und prägen diese nachhaltig. Kinder und ihre Familien, die auf der Flucht sind, benötigen dringend unsere Unterstützung und Hilfe.
Der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle stellt gerade für diese Kinder eine große Chance und Entlastung dar, denn hier besteht die Möglichkeit ein Stück „Normalität“ zu erleben. Es wird für sie gesorgt, es gibt andere Kinder zum Spielen, es gibt eine Tagesstruktur, es gibt empathische Menschen, die nicht solchen Belastungen ausgesetzt waren wie vielleicht die eigenen Eltern, und ganz nebenbei kann man auch noch Deutsch lernen. Die Kita oder Kindertagespflegestelle kann das positive Umfeld bieten, um zumindest einen Teil der Erlebnisse und Erfahrungen zu verarbeiten. Die Herausforderungen, die sich der Kita oder Tagespflegeperson stellen, sind enorm. Für weitergehende Hilfen und um auch das Kitateam oder die Tagespflegeperson zu unterstützen, bedarf es einer umfangreichen Vernetzung auf Stadt- bzw. Landkreisebene. Die nachfolgenden Informationen sollen Fachkräften in der Arbeit mit Kindern mit Fluchterfahrung helfen. Diese sind nicht als abgeschlossen und vollständig zu betrachten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Ansprechpartner/-innen, Links oder Literaturhinweise haben.