Kita!Plus-Landesförderung
Für die Umsetzung der Ziele von „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ stellt das Land Rheinland-Pfalz den Jugendämtern ein jährliches Landesbudget zur Verfügung. Auf Grundlage der Förderkriterien zum Landesprogramm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ stellt das Land im Rahmen einer erhöhten Landesförderung zusätzlich Mittel zur Verfügung. Die zusätzliche Förderung umfasst im Jahr 2019 2,1 Millionen Euro (Förderung gesamt: 5,5 Millionen Euro), im Jahr 2020 22,2 Millionen Euro und weitere 11,1 Millionen Euro bis einschließlich 30. Juni 2021. Diese Landesförderung dient der Gestaltung des Übergangs zum Sozialraumbudget nach § 25 Absatz 5des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG).
Die Mittel können – konzeptionell hinterlegt – sowohl für zusätzliches Kitapersonal oder die Aufstockung einer Stelle in der Kita verwendet werden, als auch für Projektkosten oder Sachmittel. Die Landesförderung kann bis zum 30. Juni 2021 die anfallenden Kosten bis zu 100 % abdecken. Für die einzelne Kindertageseinrichtung besteht keine Obergrenze für die Förderung. Ausstattungskosten haben als Sachkostenförderung je anzuschaffendem Gegenstand eine Obergrenze von 5.000 Euro. Die Steuerung erfolgt über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die die Maßnahmen auf der Grundlage der Förderkriterien beim Land anmelden. Die Entscheidung zur Beantragung beim Land trifft das Jugendamt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung und des jeweiligen lokalen Budgets. Die Abwicklung erfolgt in den Strukturen des Kita-Systems und über die bestehende Administration zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Alle Verwendungen des Landes-Budgets „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ müssen durch die Jugendämter mit dem Meldebogen bis zum 01. August des jeweiligen Kalenderjahres an das Land weitergeleitet werden.
Das Landesbudget wird nach folgendem Schlüssel auf die Jugendämter verteilt:
- zu 50 Prozent nach dem Anteil der Kinder unter 14 Jahre
- zu 50 Prozent nach dem Anteil der EmpfängerInnen von SGB II-Leistungen mit Kindern unter 14 Jahren
Verfahren:
- Bis spätestens 01.08. des Maßnahme-Jahres beantragt das Jugendamt mit dem Meldebogen des Landes die Förderung für „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“.
- Nach Vorlage des Meldebogens erfolgt eine Mitteilung der zuständigen Zweigstelle des Landesjugendamtes an das Jugendamt zur Freigabe der beantragten Mittel.
- Dann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel mit den Kita-Personalabschlägen an die Jugendämter.
- Das Jugendamt bewilligt den Kitas die jeweiligen Mittel je Einrichtung und Haushaltsjahr.