Neue Möglichkeit: Die Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative ist eine durch den Vertrag von Lissabon beschlossene neue Möglichkeit der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Seit dem 1. April 2012 können Bürger der EU-Staaten eine solche Initiative einreichen. Durch die Bürgerinitiative können Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befassen muss. Eine Volksabstimmung ist aber nicht vorgesehen.
Als erste Initiative hat „Right2Water“, die sich für ein Menschenrecht auf Wasser und gegen eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung einsetzt, in zwölf Monaten die nötigen mehr als eine Million gültigen Unterschriften in einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten einsammeln können.
Der Anwendungsbereich der Bürgerinitiative ist auf die Bereiche beschränkt, in denen die Kommission gemäß EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch zuständig ist. Nach Ansicht der Kommission dürfen Europäische Bürgerinitiativen keine Vertragsreformen fordern, etwa die Neuverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der Union oder den Beitritt eines neuen Mitgliedstaates.
Weitere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, direkt aktiv zu werden, sind das seit dem Vertrag von Maastricht (1993) bestehende Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten.