Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung verwaltet ihre Angelegenheiten innerhalb der geltenden Gesetze selbst. Das Handeln der Rentenversicherungsträger unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die Staatsaufsicht trägt dafür Sorge, dass die Rentenversicherungsträger ihre Aufgaben rechtmäßig wahrnehmen. Das Landesministerium ist Aufsichtsbehörde der "Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz". Es prüft Entscheidungen von finanziell weit reichender Bedeutung wie den jährlichen Haushaltsplan oder größere Bauvorhaben und führt mit den Institutionen der gesetzlichen Rentenversicherung einen offenen Dialog. Innerhalb der Landesregierung ist es das fachlich zuständige Ressort für die Entwicklung rentenpolitischer Positionen.