Um die Attraktivität von Unternehmen in Rheinland-Pfalz für internationale Fachkräfte zu steigern und den Zuzug von internationalen Fachkräften zu erleichtern, haben die Landesregierung und die Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz (IHKn) in einer gemeinsamen Initiative im März 2015 ein landesweites Informations- und Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und internationale Fachkräfte eingerichtet. Die Welcome Center Rheinland-Pfalz helfen zusammen mit ihren Netzwerkpartnern bei Fragen zur Einreise, Berufsanerkennung, Existenzgründung oder bei der Stellensuche weiter. Sie informieren über die regionale Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur- und Freizeitangebote sowie die Kinderbetreuung. Das Angebot richtet sich an internationale Fachkräfte, die zur Ausbildung, zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen sowie an deren Partner und Familien. Die Welcome Center sind ebenso Anlaufstelle für KMU. Sie helfen ihnen bei der Akquise internationaler Fachkräfte und unterstützen sie bei der Etablierung einer betrieblichen Willkommenskultur. Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wurden neue Perspektiven für Fachkräfte aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten geschaffen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter make-it-in.rlp.de.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen, um die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und einer nachhaltigen Fachkräftesicherung zu flankieren. Zur Umsetzung wurden auf Landesebene eine Reihe von Verfahren entwickelt und implementiert.
Zentral ist dabei die Definition der Fachkraft. Es handelt sich dabei um eine Person, die
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt
oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss hat
Wegen der guten Arbeitsmarktlage ist die Vorrangprüfung für die qualifizierte Beschäftigung aufgehoben. Sie gilt jedoch weiter für den Zugang zur Berufsausbildung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht. Das Gesetz enthält zugleich eine Verordnungsermächtigung, wonach bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation die Vorrangprüfung sehr schnell wiedereingeführt werden kann – gegebenenfalls in bestimmten Berufen oder in bestimmten Regionen.
Neu ist auch die Rolle der Ausländerbehörden. Sie haben nach dem FEG eine umfassende Beratungs- und Serviceleistung zu erbringen. Ebenso gelten für die am Einreiseprozess beteiligten Stellen (Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen und Auslandsvertretung) verkürzte Bearbeitungsfristen.
Federführend zuständig für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.