Das Ministerium unterstützt mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus zahlreiche Projekte und setzt eigene Förderansätze und Initiativen um. Über Projekte in Förderansätzen hinaus werden verschiedene Einzelprojekte aus arbeitsmarktpolitischen Landesmittel gefördert um am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen zu unterstützen. Oberstes Ziel ist es dabei immer, Menschen in Arbeit zu bringen oder sie in Arbeit zu halten.
Bedarfsgemeinschaftscoaching
Im Rahmen des ESF+-Förderansatzes werden SGB II-Langzeitleistungsbeziehende und deren Fa-milien ganzheitlich unterstützt. Menschen im Kontext Fluchtmigration können teilnehmen, auch wenn das Kriterium Langzeitleistungsbezug noch nicht erfüllt ist. Gefördert wird eine Kombination aus um-fassendem Coaching der gesamten Familie und eine intensive Einzelbetreuung der Teilnehmenden. Dadurch soll die aktive Teilnahme am sozialen Leben, sowie das Zusammenleben in den Familien gestärkt werden. Gleichzeitig wird die Beschäftigungsfähigkeit erhöht, um dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel ist es auch, den in den Familien lebenden Kindern Fördermöglichkeiten zu eröffnen oder sie schulisch zu stabilisieren und ihnen frühzeitig Perspektiven für ihr weite-res Leben aufzuzeigen. Die Betreuung findet überwiegend in Form aufsuchender oder begleitender Sozialarbeit statt.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes.
Frauen aktiv in die Zukunft
Zur Zielgruppe des ESF+-Förderansatzes gehören langzeitleistungsbeziehende Frauen im Rechts-kreis SGB II. Bei Frauen, die im Kontext Fluchtmigration einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben entfällt das Kriterium Langzeitleistungsbezug. Durch Beratung, Coaching und Qualifi-zierung soll die Beschäftigungsfähigkeit der Frauen erhöht werden, Langzeitleistungsbezug reduziert und damit aktiv ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Rheinland-Pfalz zu leisten. In den Projek-ten soll auf die regionalen Bedarfe und die spezifische Ausgangslage der Frauen individuell einge-gangen werden.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes.
Perspektiven eröffnen Plus
Mit dem ESF+-Förderansatz „Perspektiven eröffnen Plus“ soll insbesondere dem Langzeitleistungs-bezug entgegengewirkt, die digitalen Kompetenzen gefördert und mittelfristig bis langfristig die Chancen auf eine Vermittlung in Arbeit durch eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. Damit einher geht das Ziel, das Armutsrisiko zu vermindern und die Zielgruppe auf die Her-ausforderungen der Transformation der Arbeitswelt vorzubereiten und damit nicht von den Entwicklungen abzuhängen.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mit-teln des Landes.
QualiScheck
Der technologische, wirtschaftliche und demografische Wandel stellt Beschäftigte und Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Daher gilt es, die Qualifikationen der Beschäftigten zu erhalten und auszubauen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die berufliche Weiterbildung. Die Verwirkli-chung des kontinuierlichen Lernens während der verschiedenen Lebensphasen ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Wissen sowie die Fähigkeit, das erworbene Wissen anzuwenden, müssen durch Lernen im Lebenslauf ständig angepasst und erweitert werden.
Mit Fördermitteln des ESF+ werden bis 50% der Weiterbildungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Person pro Jahr übernommen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de
Förderansatz Betriebliche Weiterbildung
Zielgruppe des Förderprogramms „Betriebliche Weiterbildung“ sind Erwerbstätige (d.h. nicht nur ab-hängig Beschäftigte, sondern etwa in Klein- und Kleinstunternehmen auch die Unternehmer selbst) in Unternehmen des Privatrechts in Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Betriebliche Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden werden von der BA gefördert (Qualifizierungschancengesetz bzw. §§ 81, 82 SGB III). Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter.
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betra-gen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt im Jahr 30.000 Euro. Förderfähig sind die Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Personalkosten für unternehmensexterne Weiterbildungsanbieter sowie die Perso-nalausgaben für die Teilnehmenden während der Weiterbildung (Pauschalsatz).
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de
ReStart – Coaching für Selbstständige
Die Corona-Pandemie hat insbesondere auf Selbstständige und Kleinstbetriebe gravierende Auswir-kungen. Besonders stark betroffen sind hierbei der Hotel- und Gaststättenbereich, Freischaffende etwa im Bereich Kunst und Kultur sowie die Veranstaltungsbranche. Der Förderansatz „ReStart“ ist ein Programm, das die betroffene Zielgruppe hinsichtlich einer möglichen Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells und ihrer persönlichen Kompetenzen sowie – falls notwendig – hinsichtlich einer beruflichen Neuorientierung berät. Sein präventiver Charakter öffnet „ReStart“ für alle Selbstständi-gen, die sich aktuell vor wirtschaftlichen Herausforderungen sehen. ReStart wird aus dem EU-Hilfsprogramm REACT-EU gefördert.
Nähere Informationen unter www.restart.rlp.de
Unterstützung von Transformationsprozessen
Aus der Transformation resultieren vor dem Hintergrund verstärkter Digitalisierung beispielsweise Anpassungsbedarfe in den Themen Kompetenzerhalt und -entwicklung, Arbeitsorganisation und Führung sowie Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Diese Themen sollen in den Projekten mit Blick auf die Transformation der Arbeitswelt bearbeitet werden. Ebenso gilt es den nachhaltigen Resourceneinsatz bzw. nachhaltiges Verhalten im Arbeitsumfeld in den Blick zu nehmen. Ein übergreifendes Querschnittsthema sind zudem die Auswirkungen und Konsequenzen der durch die Corona-Pandemie ausgelösten bzw. beschleunigten betrieblichen Veränderungsprozesse.
Es werden Projekte gefördert, die durch eine entsprechende Qualifikation Erwerbstätige dabei unterstützen, zu erkennen, welche konkreten Herausforderungen aus dem Wandel resultieren und welche praxisnahen Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld bzw. Betrieb erforderlich sind. Dabei besteht eine wesentliche Herausforderung darin, die notwendigen Anpassungen parallel zum Arbeits- und Betriebsalltag einzuleiten und nachhaltig zu implementieren.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes.
Nähere Informationen finden Sie unter esf.rlp.de/esf-bibliothek/rahmenbedingungen-2022-1
Jugendberufsagenturen und JBA+
Jugendberufsagenturen (JBAn) sollen die berufsbezogenen Angebote der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III und VIII bündeln, idealerweise im Zusammenwirken mit allgemeinbildenden und berufs-bildenden Schulen sowie mit Unterstützung weiterer lokaler Partner. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine solche gemeinsame Anlaufstelle entscheidend dazu beitragen kann, dass jun-gen Menschen der Einstieg in den Beruf gelingt. Das gilt insbesondere für Jugendliche, die aus den bestehenden Strukturen herausgefallen sind und multiple Unterstützungsbedarfe aufweisen. JBAn gelten als zentrales Instrument, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Bislang gibt es in Rheinland-Pfalz, je nach Definition, zwischen 5 (unter einem Dach) bis über 20 JBAn (einschließlich lose Kooperationsformen).
Zur Stärkung der bisherigen JBAn wurden ab Juli 2020 in fünf Regionen Modellprojekte entwickelt und umgesetzt. Im Rahmen dieser Förderung haben sich die beteiligten Akteure der drei Rechtskrei-se auf ein Konzept zur (Weiter-)entwicklung ihrer JBA verständigt. Diese beinhalteten jeweils eine regionale Koordinierungsstelle, die die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren vorantreibt. Eine zweite Stelle hat die Funktion der aufsuchenden Arbeit um junge Menschen zu erreichen, die von allen anderen Unterstützungsstrukturen abgekoppelt sind und diese in die Angebote der JBA zu vermitteln.
Ausgehend von den Erfahrungen der erfolgreichen Modellprojekte können nun seit Anfang 2022 landesweit „Jugendberufsagenturen Plus“ im Rahmen eines ESF+-Förderansatzes unterstützt werden.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten finden Sie unter https://esf.rlp.de/esf-bibliothek/rahmenbedingungen-2022-1.
JUMP – Mit Zusatzqualifikation in die Ausbildung
Da auch in diesem Jahr die Angebote der Berufsorientierung wegen der Pandemie nicht wie ge-wohnt stattfanden, konnten viele Jugendliche ihre Ausbildung nicht antreten bzw. müssen ihren Berufswunsch überdenken. Für eigentlich bereits ausbildungsreife junge Menschen sind die typischen Angebote des Übergangsbereichs ungeeignet bzw. können kontraproduktiv sein, da diese Maßnahmen in der Regel darauf ausgerichtet sind, die Ausbildungsreife herzustellen. Auf diese Lücke zielt das Förderprogramm „Jump“, das auf ausbildungsreife Teilnehmer ausgerichtet ist. Im Rahmen des Programms soll eine fehlende oder unzureichende Berufsorientierung nachgeholt werden. Die Jugendlichen werden dabei unterstützt, möglichst rasch doch noch eine für sie passende Ausbildung zu finden. Die Übergangszeit können sie zudem dafür nutzen, nützliche Zusatzqualifikationen für ihr späteres Berufsleben zu erwerben. Der Förderansatz JUMP wird aus dem EU-Hilfsprogramm REACT-EU gefördert.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.jump.rlp.de.
Jobfux
Die Jobfüxe helfen insbesondere Schülerinnen und Schülern in Schulen mit Ausbildungsgang Be-rufsreife durch präventive arbeitsweltorientierte Angebote, um die Übergänge zwischen Schulsystem und Berufssystem zu erleichtern. Sie fördern damit die dauerhafte berufliche und soziale Integration von jungen Menschen. Die Jobfüxe sind insbesondere in den Abgangsklassen der Schulen direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Schule sowie für die Ausbildungsbetriebe. Sie stellen ein kontinuierliches und breites Spektrum von Angeboten zur intensiven Unterstützung bereit.
Die Projektlaufzeit ist an das Schuljahr angelehnt und beginnt am 01.07. bzw. endet am 30.06. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes.
Nähere Informationen zum Förderansatz Jobfux erhalten Sie unter esf.rlp.de/esf-bibliothek/rahmenbedingungen-2021-2027/rahmenbedingungen-2022-3
JobAction
Für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf wurde der Förderansatz „JobAction“ entwickelt. Dieser baut auf einer gezielten Motivations- und Projektarbeit auf, die berücksichtigt, dass die Jugendlichen oftmals bereits vielfältige negative Erfahrungen mit schulischen Lernformen gemacht haben. Den Jugendlichen wird vermittelt, dass sie auch im Falle eines bisherigen Scheiterns an Qualifikations- oder Ausbildungshürden über Potential verfügen und neue Perspektiven für ihren eigenen beruflichen Lebensweg entwickeln können. Die Angebote orientieren sich an der Lebenswelt der jungen Menschen und kombinieren individuelle Betreuung mit Gruppenangeboten. Dies kann beispielsweise über handwerkliche sowie künstlerische Projekte erfolgen, die den jungen Menschen eine Vielzahl von unterschiedlichen Betätigungsfeldern eröffnen. In der Regel wird dabei auf ein konkretes öffentlichkeitswirksames Event hingearbeitet, über das die Jugendlichen eine Wert-schätzung für ihre Arbeit erfahren.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz.
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
Die vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverträgen hat für alle Beteiligten oftmals viele Nachteile. Für die Jugendlichen wird ein Ausbildungsabbruch häufig als persönliches Scheitern und damit als demotivierend empfunden. Ein Ausbildungsabbruch birgt gleichzeitig die Gefahr des endgültigen Ausstiegs aus der Ausbildung oder dem Erwerbsleben. In den Betrieben wiederum verursachen vor-zeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zusätzliche Kosten, führen zu einer geringeren Auslas-tung der Ausbildungskapazität und stellen für die betroffenen Betriebe damit eine Belastung dar. Zudem werden freiwerdende Ausbildungsstellen nur selten umgehend besetzt und die Ausbildungsbereitschaft enttäuschter Betriebe verringert sich.
Ziel der Projekte ist es daher, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden bzw. Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher wieder in das duale Ausbildungssystem zu integrieren und ihnen somit zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu verhelfen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz und aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Landes.