Landesgesetz zur Pflegeversicherung (LPflegeASG und LPflegeASGDVO)
Ein zentrales Ziel der Initiative "Menschen pflegen" ist es, Pflegestrukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen, die zu Hause gepflegt werden wollen, dies auch ermöglicht. Das Landespflegestrukturgesetz vom 25. Juli 2005 greift diese Zielsetzung auf.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
- die Sicherstellung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur und deren bedarfsgerechten Weiterentwicklung in allen Bereichen der Pflege.
- das Aufstellen von Pflegestrukturplänen für ambulante Dienste, teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen auf der Ebene eines jeden Landkreises und jeder kreisfreien Stadt.
- die Bildung Regionaler Pflegekonferenzen in den Kommunen, um die Akteure zu beteiligen und zu vernetzen.
- die Finanzierung von komplementären Angeboten die dazu beitragen, den Vorrang der häuslichen Pflege und Versorgung zu sichern (beispielsweise niedrigschwellige Hilfen wie Besuchs und Begleitdienste, die unter anderem auch die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen).
- Regelungen zur Zusammenarbeit der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Ziel ist es, den unmittelbaren Übergang von der Krankenhaus oder Rehabilitationsbehandlung zu einer erforderlichen Pflege sicherzustellen.
Die Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes (LPflegeASGDVO) enthält insbesondere Regelungen zur Pflegestrukturplanung, zu den Beratungs und Koordinierungsstellen sowie der Förderung komplementärer Angebote.
Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung
Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur sieht die Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestrukturplanung vor. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat das Ziel, die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Pflegestrukturplanung zwischen allen hiermit befassten Stellen und Personen in RheinlandPfalz zu fördern, um diese bei der Erfüllung ihrer Aufgeben zu unterstützen. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere der fachliche Austausch über die örtliche Umsetzung der Planungsempfehlungen sowie über Erkenntnisse aus der örtlichen Planung und deren Bedeutung für die Entwicklung von Angeboten und Angebotsstrukturen.