Hilfen für wohnungslose Menschen
Wohnungslosigkeit stellt eine der extremsten und sichtbarsten Formen von Armut dar. Sie ist mit der Menschenwürde unvereinbar und stellt zudem eine gravierende Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen dar.
In Rheinland-Pfalz gibt es ein breit angelegtes Engagement, um drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken. Das Land als überörtlicher Träger und die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe sind nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zuständig für die "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" (§§ 67-69 SGB XII).
Folgende Hilfeformen befinden sich in der Zuständigkeit des Landes:
- 19 Resozialisierungseinrichtungen mit rund 430 Plätzen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (teilstationäre und stationäre Einrichtungen)
- 98 Wohngemeinschaftsplätze für umherziehende Wohnungslose und Haftentlassene an 14 Standorten (Betreutes Wohnen)
Zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz hat das Sozialministerium verschiedene Projekte auf den Weg gebracht: 1) Modelle zum dezentralen stationären Wohnen und 2) „Schnittstellenmanagement in der Wohnungslosenhilfe – Region Koblenz“ (ein Modellprojekt des Instituts für Forschung und Weiterbildung (IFW) der Hochschule Koblenz). Die Ergebnisse des Projekts „Schnittstellenmanagement in der Wohnungslosenhilfe“ wurden am 8. Juni 2017 auf der Fachtagung „Perspektiven für junge Wohnungslose“ in Mainz vorgestellt. Hier können Sie die Tagungsdokumentation einsehen.